pafl: Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
(ots)Verordnung angepasst
Vaduz, 26. Januar (pafl) Die Regierung hat die Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten genehmigt. Ziel der Verordnung ist es, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um staatliche Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten an Halterinnen und Halter von Klauentieren und Schlachtbetriebe analog derjenigen in der Schweiz ausrichten zu können. Damit soll zum einen eine ungleiche Behandlung von Marktteilnehmerinnen im gleichen Wirtschaftsraum vermieden und zum anderen ein Anreiz zur Befolgung und korrekten Handhabung der Tierverkehrskontrolle als wichtigem tierseuchenpolizeilichem Instrument ermöglicht werden.
Die Beitragshöhe und die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge orientieren sich an der schweizerischen Vorlage bei gleichzeitiger Unabhängigkeit der Regierung in der Bemessung der Beitragshöhe.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20