pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
(ots)
Vaduz, 1. Februar (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Januar 2006 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung verabschiedet.
Bei der Invalidenversicherung (IV) stellte sich im Jahre 2004 aufgrund des grossen Ausgabenwachstums ein durch Einnahmen ungedecktes Defizit ein. Für die kurzfristige Deckung dieses Defizits wurden auf den 1. Januar 2006 die Beitragssätze von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 1.2 Prozent auf 1.5 Prozent angehoben. Sowohl im Rahmen die Vernehmlassung als auch anlässlich der Behandlung des Bericht und Antrages zur Beitragssatzerhöhung wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern bzw. vom Landtag ausdrücklich gefordert, dass eine Überprüfung der Leistungsseite der IV vorgenommen wird und sozialverträgliche Massnahmen rasch ergriffen werden.
Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage befasst sich neben einer finanziellen Konsolidierung der IV mit der Früherfassung, mit der verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie mit der Missbrauchsbekämpfung und der Kontrolle.
Mit der Früherfassung sollen die Bemühungen zur Vermeidung des Eintritts oder der Verschlimmerung der Invalidität so früh als möglich einsetzen. Konkret sieht die Vernehmlassungsvorlage vor, der Regierung die Kompetenz zur Einführung von Frühinterventionsmassnahmen im Verordnungswege zu erteilen. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Reihe von Rentenanfällen vermieden werden könnte, wenn die Bemühungen um eine Abklärung betreffend der weiteren Arbeitsfähigkeit sowie Überlegungen über einen Arbeitsplatzwechsel bereits früher als heute üblich einsetzen würden. Personen, die als potentiell invalidengefährdet erscheinen, beispielsweise aufgrund immer wiederkehrender Krankheitsperioden, sollten ab Erreichung einer gewissen Frist der IV gemeldet werden, damit diese Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen prüfen kann, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Diese in der Vernehmlassung vorgeschlagene Massnahme zur Früherfassung stellt ein erster Schritt dar. Weitere Überprüfungen hinsichtlich einer ganzheitlichen Einzelfallbetrachtung werden vorgenommen.
Im Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit soll die gesetzliche Grundlage für die IV-Stelle geschaffen werden, damit diese zusätzlich zu Vereinigungen der Invalidenhilfe neu auch mit anderen Abklärungs- und Durchführungsstellen zusammenarbeiten kann. Dabei wäre eine Zusammenarbeit mit den Regionalen Ärztlichen Diensten (RAD) der Schweiz denkbar. Aufgrund einer derartigen Zusammenarbeit wären Effizienzsteigerungen zum Zwecke der Überprüfung der Invalidität und zum Zwecke späterer Kontrollen möglich. Diese Massnahme ist auch in Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung und den Kontrollen zu sehen. Der Rentenanspruch wird heute in einem Turnus von 1 bis 5 Jahren überprüft. Dabei werden immer wieder Herabsetzungen oder Aberkennungen laufender Renten vorgenommen. Zusätzlich sollen Renten neu befristet und mit Auflagen zugesprochen werden können.
Schliesslich sieht die Vernehmlassungsvorlage verschiedene sozialverträgliche Massnahmen vor, welche zu einer konkreten finanziellen Entlastung der IV führen werden. So schlägt die Regierung in der Vernehmlassungsvorlage eine Reduktion der Kinderrentenbeträge und der Kinderrentendauer sowie den Entfall laufender Zusatzrenten für die Ehefrau vor. Das gegenwärtige System der Kinderrenten ist sehr grosszügig ausgestaltet. Die bisherige Regelung, wonach sich Kinderrenten zu einer IV-Stammrente im geltenden Recht auf 50 Prozent der Stammrenten belaufen, hat in verschiedenen Fällen zu einer Überversicherung geführt. Durch eine massvolle Reduktion und sozial gerechtere Ausgestaltung der Kinderrenten kann die Überversicherung rasch und wirkungsvoll korrigiert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 13. April 2006.
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Ressort Soziales
Cornelia Marxer
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