pafl: Projektbeiträge für das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge
(ots)
Vaduz, 16. Februar (pafl) -
Liechtenstein gewährt, gemäss Regierungsbeschluss vom 14. Februar 2006, dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) einen Beitrag von insgesamt 135'000 Franken für Hilfsprogramme in der Moldau, der Mongolei und in Mauretanien.
Bei der Auswahl der Nothilfeprojekte versucht Liechtenstein einen Schwerpunkt auf so genannte "vergessene Konflikte" zu legen, die kaum mehr in den Medien präsent sind und demzufolge weniger internationale Unterstützung erfahren. Dieses Kriterium trifft auf alle drei Hilfsprogramme zu. Sie sind unterfinanziert und benötigen dringend weitere Mittel.
Entlang der Ostgrenzen der erweiterten EU sind die Staaten Moldau, Belarus und Ukraine mit der Herausforderung konfrontiert, eine umfassende Migrationspolitik und nationale Asylsysteme aufzubauen, welche den internationalen Standards entsprechen. In der Moldau unterstützt das UNHCR die Regierung in der Implementierung einer nationalen Asylgesetzgebung und im Aufbau von Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge. Auch Akteure der Zivilgesellschaft, die mit Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten, werden vom UNHCR unterstützt und gefördert. Die Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas und wird auch vom LED unterstützt, der sie als erstes Schwerpunktland in der Region Osteuropa/Asien ausgewählt hat.
Die Staaten Nordafrikas werden zunehmend zu einer Transitregion für Menschen des südlichen Afrika auf dem Weg nach Europa. Die Bemühungen des UNHCR in Nordafrika richten sich deshalb auf eine Stärkung der nationalen Asylsysteme, unter anderem durch die Einführung nationaler Flüchtlingsgesetzgebungen und durch die Unterstützung von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die mit Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten. In Mauretanien betreut das UNHCR derzeit rund 500 Flüchtlinge und 200 neue Asylsuchende.
In der Mongolei überwacht das UNHCR die Situation von Flüchtlingen aus Nordkorea. Zudem unterstützt das UNHCR die Regierung im Aufbau von Asylmechanismen und einer entsprechenden nationalen Gesetzgebung, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine Ratifikation der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951 zu schaffen.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon +423 236 60 58