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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

(ots)

Vaduz, 7. März (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 7. März 2006 den Bericht und Antrag zur Teilrevision des 
Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung zuhanden des Landtages 
verabschiedet. Die vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes betrifft 
das Recht auf Insolvenzentschädigung.
Das liechtensteinische Arbeitslosenversicherungsgesetz ist 1970 in 
Kraft getreten und hat seither eine Vielzahl von Änderungen 
erfahren. Eine der wesentlichsten Revisionen betraf 1985 die 
Einführung der Insolvenzentschädigung. Die jetzige Revision dieses 
Teils des Gesetzes lehnt sich einerseits an die Bestimmungen des 
schweizerischen Bundesgesetzes über die obligatorische 
Arbeitslosenversicherung an und nimmt andererseits auf eine EWR- 
konforme Gesetzesabänderung Rücksicht.
Dem Recht auf Insolvenzentschädigung als Massnahme des finanziellen 
Arbeitnehmerschutzes kommt grosse Bedeutung zu, da sich Unternehmen 
und Betriebe in einem ständig ändernden wirtschaftlichen Umfeld 
befinden. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines 
Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer jene Gläubiger, die am stärksten 
und unmittelbarsten betroffen sind: Bleibt der Lohn aus, ist ihre 
Existenz gefährdet, und es besteht oftmals die Gefahr, keine 
angemessene neue Beschäftigung zu finden. Die Insolvenzentschädigung 
wirkt einem Lohnverlust des Arbeitnehmers entgegen.
Die vorgeschlagene Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 
enthält unter anderem folgende Schwerpunkte: Der Begriff des 
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers wird präzisiert, beim Kreis 
der Anspruchberechtigten werden jene Personen ausgeschlossen, die 
Urheber der Insolvenz sind, und der Umfang der 
Insolvenzentschädigung und die Abführung der 
Sozialversicherungsbeiträge werden neu geregelt. Weiters werden 
einzelne Gesetzesbestimmungen bezüglich Rechtsklarheit und 
Rechtssicherheit vereinfacht.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Hannes Pingitzer
Tel.: +423 236 60 44

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