pafl: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
(ots)
Vaduz, 7. März (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2006 den Bericht und Antrag zur Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung zuhanden des Landtages verabschiedet. Die vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes betrifft das Recht auf Insolvenzentschädigung.
Das liechtensteinische Arbeitslosenversicherungsgesetz ist 1970 in Kraft getreten und hat seither eine Vielzahl von Änderungen erfahren. Eine der wesentlichsten Revisionen betraf 1985 die Einführung der Insolvenzentschädigung. Die jetzige Revision dieses Teils des Gesetzes lehnt sich einerseits an die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung an und nimmt andererseits auf eine EWR- konforme Gesetzesabänderung Rücksicht.
Dem Recht auf Insolvenzentschädigung als Massnahme des finanziellen Arbeitnehmerschutzes kommt grosse Bedeutung zu, da sich Unternehmen und Betriebe in einem ständig ändernden wirtschaftlichen Umfeld befinden. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer jene Gläubiger, die am stärksten und unmittelbarsten betroffen sind: Bleibt der Lohn aus, ist ihre Existenz gefährdet, und es besteht oftmals die Gefahr, keine angemessene neue Beschäftigung zu finden. Die Insolvenzentschädigung wirkt einem Lohnverlust des Arbeitnehmers entgegen.
Die vorgeschlagene Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes enthält unter anderem folgende Schwerpunkte: Der Begriff des versicherungspflichtigen Arbeitnehmers wird präzisiert, beim Kreis der Anspruchberechtigten werden jene Personen ausgeschlossen, die Urheber der Insolvenz sind, und der Umfang der Insolvenzentschädigung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge werden neu geregelt. Weiters werden einzelne Gesetzesbestimmungen bezüglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit vereinfacht.
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