pafl: Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlungen
(ots)
Vaduz, 7. März (pafl) -
Natur und Landschaft waren über lange Zeit Begriffe, die nur ausserhalb der Siedlung benutzt wurden. Inventare und Schutzbestrebungen wurden vor allem für die land- und forstwirtschaftlichen Gebiete formuliert. In den letzten Jahren haben die bebauten Flächen in Liechtenstein stark zugenommen, die Siedlungen und Gewerbegebiete werden immer ausgedehnter und dichter. So ist auch das Bedürfnis gewachsen, sich über landschaftliche und ökologische Qualitäten in diesen Gebieten Gedanken zu machen.
Das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft von 1996 basiert bereits auf diesen Gedanken. Es sollen die Qualitäten von Natur und Landschaft auf der gesamten Landesfläche, das heisst auch innerhalb der Bauzonen bewahrt und gefördert werden. Das Amt für Wald, Natur und Landschaft hat aus diesem Grunde ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, die wertvollen Landschaften, Objekte und Lebensräume innerhalb der Siedlungen Liechtensteins zu erfassen, um diese gemäss dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft klar benennen zu können.
Die nun abgeschlossene Arbeit hat zum Ziel, den Informationsstand über Natur und Landschaft im Siedlungsgebiet bei Gemeinden und Land zu verbessern. Sie soll als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung von Planungen, Baugesuchen und Baum- oder Heckenrodungen dienen. Die Arbeit bietet zudem eine fachliche Basis für zukünftige Gemeindeleitbilder, Entwicklungskonzepte und andere Planungen und soll durch die Sensibilisierung der Bevölkerung die nachhaltige Entwicklung der Baugebiete durch die Respektierung von Natur und Landschaft fördern.
Die Berichte "Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften" aller Liechtensteiner Gemeinden können auf der Internetseite des Amtes für Wald, Natur und Landschaft im Portal der Landesverwaltung www.llv.li eingesehen werden.
Kontakt:
Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher
Tel.: +423 236 64 00