pafl: Vernehmlassung zur Schaffung eines Gesetzes über die strategische Umweltprüfung
(ots)
Vaduz, 9. März (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2006 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die strategische Umweltprüfung genehmigt. Der Vernehmlassungsbericht wurde interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 9. Juni 2006 unterbreitet. Bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) kann der Bericht bezogen werden.
Derzeit müssen grosse Projekte, bei denen Umweltauswirkungen wahrscheinlich sind, gemäss Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft werden. Diese Prüfung findet jedoch zu einem Zeitpunkt statt, an dem Anpassungen häufig nicht mehr möglich sind. Die Entscheidung über den Standort eines Projekts oder die Alternativen sind im Rahmen der Planung für einen Sachbereich oder ein geographisches Gebiet möglicherweise schon gefallen. Die Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme schliesst diese Lücke: Die Richtlinie fordert, dass die Umweltauswirkungen einer breiten Palette von Plänen und Programmen zu prüfen sind, so dass diese bei der Entwicklung der Pläne und vor deren Verabschiedung berücksichtigt werden können. Weiters muss die Öffentlichkeit frühzeitig zu den Planungsentwürfen und zur Umweltprüfung angehört und ihre Stellungnahmen müssen berücksichtigt werden.
Der Landtag hat der Übernahme der Richtlinie 2001/42/EG zugestimmt. Um die Richtlinie umzusetzen, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Das bestehende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft nur Projekte. Da sich das bestehende Gesetz und die Richtlinie inhaltlich und verfahrenstechnisch stark unterscheiden, hat sich die Regierung dafür entschieden, die Richtlinie in einem eigenen Gesetz umzusetzen.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Hanspeter Eberle
Tel.: +423 236 61 93