pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Tunesien
(ots)
Vaduz, 15. März (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Republik Tunesien. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 17. Dezember 2004 in Genf unterzeichnet. Um möglichst rasch die Benachteiligung der Exporte auf dem tunesischen Markt gegenüber Exporten aus der EU zu beseitigen, wenden die Schweiz und Liechtenstein das Freihandelsabkommen sowie die Landwirtschaftsvereinbarung seit dem 1. Juni 2005 vorläufig an.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das Abkommen ist teilweise asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Vertragspartner. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens für Industrieprodukte und Fisch vollständig aufheben, wird Tunesien für sensible Produkte eine Übergangszeit für den schrittweisen Abbau seiner Zölle gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Tunesien geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
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