pafl: Regierung schafft Transportgesetz
(ots)Vaduz, 20. März (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Personen- und Gütertransporte auf der Strasse, kurz Transportgesetz, zuhanden des Landtags verabschiedet. Beim neuen Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um eine Zusammenfassung des bisherigen Gesetzes über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte sowie der einschlägigen gewerberechtlichen Bestimmungen für Transportunternehmen, wobei ein paar wenige Präzisierungen, jedoch keine vollständig neuen Regelungen, geschaffen werden.
Im Zuge der laufenden Totalrevision des Gewerbegesetzes und im Besonderen im Verlaufe der im letzten Herbst durchgeführten ersten Lesung derselben wurde vom Landtag die Anregung geäussert, die bislang im Gewerbegesetz eingearbeiteten Sonderregelungen für das Transportgewerbe aus dem neuen Gewerbegesetz herauszunehmen und zu prüfen, ob diese nicht harmonischer in eine anderes Gesetz, beispielsweise in das Gesetz über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte, einbezogen werden könnten.
Die Regierung hat dieses Anliegen im positiven Sinne geprüft und kommt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum neuen Transportgesetz der Anregung des Landtags nach inhaltlicher Zusammenführung der Regelungen für das Transportgewerbe in einem Erlass nach. Die Regierung nützt die Vorlage weiters, um gleichzeitig auch eine Neustrukturierung und Konzentration der Aufgaben im Transportgewerbe beim Amt für Zollwesen vorzunehmen. Im Sinne effizienter Verwaltungsstrukturen (Verwaltungsreform) und eines verbesserten Dienstleistungsangebots für Transportunternehmen wird es damit zukünftig sowohl für Fragen im Umfeld der gewerberechtlichen Transportbewilligung als auch für die Transportbelange im grenzüberschreitenden Transport nur noch eine Anlaufstelle, geben. Das Amt für Zollwesen soll zukünftig "Amt für Zoll- und Transportwesen" heissen.
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