pafl: Stellungnahme zur Abänderung des Gleichstellungsgesetzes
(ots)Vaduz, 16. April (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gleichstellungsgesetzes aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung ging unter anderem detailliert auf das Thema Mobbing im Gleichstellungsgesetz ein. Sie befasst sich in ihrer Stellungnahme ausführlich mit dem Begriff "Mobbing", für den es keine allgemein akzeptierte Definition gibt.
Im Vernehmlassungsverfahren zum Thema Mobbing lagen die Stellungnahmen weit auseinander. Auch anlässlich der ersten Lesung wurde deutlich, dass die Anregungen der Abgeordneten bezüglich der Thematisierung von Mobbing im Gleichstellungsgesetz und im Arbeitsvertragsrecht weit auseinander lagen. Einige Abgeordnete forderten die Aufnahme des Begriffs Mobbing in das Gleichstellungsgesetz und in das ABGB. Andere Abgeordnete beanstandeten eine überschiessende Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG bezüglich Belästigung. Die Regierung suchte für die Anregungen der Vernehmlassungsteilnehmenden einen Kompromiss und stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass Liechtenstein zum Thema Mobbing keine Vorreiterrolle einnehmen möchte. Derzeit wird nicht daran gedacht, einen eigenen Mobbingartikel oder gar ein eigenes Mobbinggesetz zu schaffen. Die Regierung erachtet es als richtig, die Entwicklung in der Schweiz und in der EU abzuwarten.
Der Vorschlag der Regierung sieht folgendermassen aus: - In der Definition Belästigung ist geschlechtsbezogenes Mobbing erhalten und stellt somit einen Diskriminierungstatbestand dar, der über das Gleichstellungsgesetz abgedeckt ist. - Im liechtensteinischen Arbeitsgesetz sind Grundlagen für die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz vorhanden. - Im Arbeitsrecht entsprechen die Bestimmungen des ABGB der schweizerischen Bestimmung im OR. Mit dem Einfügen des Begriffs "Belästigung" im ABGB wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Belästigung oftmals ohne einen Geschlechtsbezug vorkommt. Unter dem Begriff Belästigung wird generell auch Mobbing verstanden und mit der Aufnahme von Belästigung wird eine rechtliche Stärkung zum Thema Mobbing im ABGB verankert, ohne dass ein eigener Mobbingartikel geschaffen wird.
Im Weiteren hat die Regierung folgende Anregungen, die durch Landtagsabgeordnete eingebracht wurden, aufgegriffen. Die Begriffe "angemessene Massnahmen", "glaubhaft machen" und "Beweislasterleichterung" wurden in der Stellungnahme ausführlich definiert. Zudem wurde eine Abgrenzung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann zur Stabsstelle für Chancengleichheit vorgenommen.
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