pafl: Beibehaltung der Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus den neuen EWR-Mitgliedsländern
(ots)
Vaduz, 28. April (pafl) -
Die Regierung hat am 18. April 2006 entschieden, weiterhin von den Übergangsbestimmungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Personen aus den neuen EWR- Mitgliedstaaten Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass auf die Staatsangehörigen aus Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer sowie der Wohnsitznahme in Liechtenstein zwecks Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit für weitere drei Jahre, d.h. bis Ende April 2009, die für Drittstaatsangehörige geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen. Auch Deutschland und Österreich werden weiterhin von den Übergangsbestimmungen Gebrauch machen.