pafl: Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes
(ots)Vaduz, 4. Mai (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes (Besteuerung von Investmentunternehmen) zuhanden des Landtags verabschiedet. Die von den Abgeordneten gestellten Fragen betrafen vor allem die Couponsteuer und das Inkrafttreten der neuen Besteuerungsregelung für Investmentunternehmen.
Betreffend die Couponsteuer geht nach Ansicht der Regierung aus dem Steuergesetz klar hervor, dass die Couponsteuer auf Anteilen von Anlagefonds sowie den Anteilcoupons gleichgestellten Urkunden aufgehoben sind.
Zur Inkraftsetzung der neuen Besteuerungsregelung auf den 1. Juli 2006 hält die Regierung in ihrer Stellungnahme fest, dass bei Unternehmen das Kalenderjahr nicht unbedingt mit dem Geschäftsjahr und somit dem Steuerjahr übereinstimmt. Unabhängig davon, auf wann die neue Regelung der IUG-Besteuerung in Kraft gesetzt wird, gibt es immer Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr und somit das Steuerjahr teils unter die Geltung der bestehenden Regelung und teils unter die Geltung der Neuregelung fällt. Ein Inkrafttreten auf den Beginn eines Jahres würde somit zu keiner anderen Lösung führen.
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Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
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