pafl: Liechtenstein und die Schweiz lösen gemeinsam Inkrafttreten des Protokolls über explosive Kriegsmunitionsrückstände aus
(ots)
Vaduz, 16. Mai (pafl) -
Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, und der Ständige Vertreter der Schweiz, Botschafter Peter Maurer, haben am 12. Mai 2006 die Ratifikationsurkunden Liechtensteins und der Schweiz zum Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände hinterlegt.
Das Protokoll wurde am 28. November 2003 als fünftes Protokoll zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Waffenübereinkommen) verabschiedet. Es trägt der Erkenntnis Rechnung, dass abgefeuerte, aber entgegen ihrer Bestimmung nicht explodierte Munition die Zivilbevölkerung noch lange nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts gefährden, verletzen oder töten kann. Explosive Kriegsmunitionsrückstände hemmen die Wiederaufbauanstrengungen beträchtlich und erschweren darüber hinaus den Transport von Hilfssendungen sowie die Nutzung oder Urbarmachung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Sie verhindern an vielen ehemaligen Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in ihre angestammten Wohngebiete.
Das Protokoll tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde beim UNO-Generalsekretär in Kraft. Mit der gemeinsamen Hinterlegung der 19. und 20. Urkunde konnten die beiden Nachbarländer Liechtenstein und Schweiz diese Frist auslösen und damit diesem wichtigen Instrument zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts zu seinem Inkrafttreten verhelfen.
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