pafl: Modernisierung des Sachenrechts in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 19. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Entwurf zur Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze genehmigt und in die Vernehmlassung gegeben. Der Anlass für die Vernehmlassungsvorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit der Modernisierung der sachenrechtlichen Grundlagen, welche in Liechtenstein im Wesentlichen seit der Einführung des Sachenrechts im Jahre 1923 unverändert geblieben sind. Mit dem vorgeschlagenen neuen Sachenrecht soll insbesondere eine zeitgemässe Grundbuchführung ermöglicht werden.
Schwerpunkte des vorgelegten Vernehmlassungsberichts sind die Modernisierung des Grundbuchrechts im Allgemeinen mit Schaffung einer Grundbuchverordnung und praktikableren Mitteln zur Bereinigung des Grundbuches. Darin enthalten sind nicht nur die Mittel zur Bereinigung der dinglichen Rechte sowie der Vormerkungen und Anmerkungen, sondern auch Vorschriften über die Auflage der bereinigten Register, die Anlegung des neuen Grundbuches und dessen Inkraftsetzung sowie die Realisierung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch.
Weiters werden mit der Vernehmlassungsvorlage die Umsetzung weiterer Verbesserungs- bzw. Modernisierungsschritte beabsichtigt, dies insbesondere nach dem Vorbild der Vorlage zur laufenden und bislang grössten Revision des Schweizerischen Sachenrechts. Schliesslich hat die Vernehmlassungsvorlage auch die Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten zum Ziel.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze ein wichtiges Massnahmenpaket zur Stärkung der institutionellen Rahmenbedingungen vorgeschlagen wird.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Patricia Wildhaber
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