pafl: Moderner Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
(ots)
Vaduz, 19. Mai (pafl) -
Die Regierung hat eine Vernehmlassungsvorlage zur Modernisierung des Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt sowie zur Teilrevision verschiedener Rechtsformen und Rechtsbereiche des Personen- und Gesellschaftsrechtes verabschiedet. Die Regierung beabsichtigt, mit der Vorlage den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Neupositionierung und Sicherung des Finanzplatzes weiterzuführen.
Ziel der Vorlage ist es, den Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt sowie im Zuge dessen verschiedene Rechtsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts zu modernisieren. Gleichzeitig wird damit die Umsetzung weiterer europarechtlicher Anforderungen wie die Umsetzung der EG-Richtlinie in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (sog. modernisierte Publizitätsrichtlinie) vorgenommen. Weiters werden verschiedene Regelungslücken und Vollzugsprobleme beseitigt, die Verfahrensabläufe modernisiert und problematische und sprachlich missglückte Bestimmungen bereinigt. Damit kann der Öffentlichkeit und insbesondere dem Finanzdienstleistungsbereich die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Im Einzelnen enthält die Vorlage folgende Schwerpunkte:
Im September 2004 hat der Landtag der Umsetzung der modernisierten Publizitätsrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verlangt im Wesentlichen, dass
- die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2007 über "eine Akte" elektronisch abrufbar sind,
- offen zu legende Dokumente elektronisch verfügbar sind,
- die Möglichkeit, mit der Registerbehörde einen elektronischen Geschäftsverkehr zu führen, realisiert wird und
- die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen auf einer zentralen elektronischen Plattform erfolgen und archiviert werden.
Im Zuge der Umsetzung dieser geänderten Richtlinie sind eine Reihe organisatorischer und technischer Anpassungen notwendig. Ausserdem sollen in diesem Zuge auch die rechtlichen Grundlagen zur elektronischen Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher geschaffen werden.
Weitere Schwerpunkte der Vorlage sind die Schaffung beziehungsweise Neuordnung der für die Arbeit des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramts notwendigen Beglaubigungs- und Beurkundungskompetenzen, die Schaffung eines praktikablen und effizienten Rechtsmittelverfahrens gegen Verfügungen des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramts und eine massvolle Anpassung des Artikel 180a PGR.
Darüber hinaus ist mit der Vorlage beabsichtigt, das Vereinsrecht anzupassen, indem den Mitgliedern und auch Gläubigern der vielen liechtensteinischen Vereine mehr Rechtssicherheit geboten und deren Haftungsrisiko minimiert wird. Das seit rund 80 Jahren grossteils unverändert bestehende Recht der Genossenschaften wird im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der neuen Rechtsform der Europäischen Genossenschaft, soweit notwendig, modernisiert.
Letztlich sollen durch eine Teilrevision des Stiftungsrechts sowie des Rechts über die Treuhänderschaften einige Regelungslücken geschlossen werden. Insbesondere die angestrebte Anpassung einzelner Bestimmungen des Stiftungsrechts ist im öffentlichen Interesse geboten, um eine reibungslose Bearbeitung stiftungsrechtlicher Sachverhalte und die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die zuständigen Behörden gewährleisten zu können.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
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