pafl: Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel: Verlängerung der Vereinbarungen mit der Schweiz
(ots)
Vaduz, 23. Mai (pafl) -
Liechtenstein und die Schweiz haben die bilaterale Ergänzungsvereinbarung betreffend die Geltung der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung in Liechtenstein über die Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen ab 1. Juni 2006 für drei Jahre verlängert. Diese Vereinbarung war vor einem Jahr aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschlossen worden, um wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, welche Arzneimittelzulassungen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic beantragen, zu vermeiden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Zulassungen der Swissmedic von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen (NCE) in Liechtenstein nicht mehr sofort, sondern in der Regel erst nach 12 Monaten anerkannt werden. Bisher waren von dieser Regelung acht Arzneimittel betroffen, wobei vier davon nach deren Zulassung in einem anderen EWR-Staat - bereits wieder von der so genannten NCE-Negativliste gestrichen werden konnten und damit in Liechtenstein zugelassen sind.
Während der verlängerten Dauer der Vereinbarung will die liechtensteinische Regierung weiter versuchen, eine definitive Regelung im Rahmen des EWR-Abkommens zu finden.
Die für Pflanzenschutzmittel bestehende analoge Regelung wird ebenfalls für drei Jahre verlängert.
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