pafl: Interpellationsbeantwortung Alkohol und Unfallverhütung im Strassenverkehr
(ots)Vaduz, 31. Mai (pafl) Die Regierung hat eine Interpellation betreffend Alkohol und Unfallverhütung im Strassenverkehr zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Interpellanten hatten verschiedene Fragen zum Strassenverkehr gestellt. Hauptthema war jedoch die Frage, weshalb Liechtenstein nicht auch wie in den umliegenden Ländern die 0.5-Promillegrenze eingeführt hat.
Dazu führt die Regierung wie folgt aus:
In Liechtenstein ist der Blutalkoholgrenzwert, ab welchem die Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung (Angetrunkenheit) als erwiesen gilt, in der Verkehrsregelverordnung festgelegt. Aufgrund der Verordnungskompetenz könnte die Regierung damit den Blutalkoholgrenzwert neu festlegen. Eine auf diesem Weg durchgeführte Absenkung des Blutalkoholgrenzwertes weist jedoch gravierende Folgen auf. Im Vergleich zum schweizerischen Strassenverkehrsrecht würde dieses Vorgehen zu einer massiv strengeren Handhabung bei Führerausweisentzügen führen. Ein Fahrzeuglenker, bei welchem erstmalig eine Blutalkoholkonzentration von 0.50 bis 0.79 Promille festgestellt wird, wird in der Schweiz mit einer Führerausweis-Entzugsverwarnung sowie einer Busse bestraft, sofern keine weitere Verkehrsregelverletzung hinzukommt. In Liechtenstein würde derselbe Tatbestand jedoch mit einem Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten sanktioniert.
Eine allfällige Senkung der Blutalkoholpromillegrenze muss deshalb in jedem Fall mit der Einführung einer Unterscheidung von qualifizierter sowie nicht-qualifizierter Angetrunkenheit, der entsprechenden Abstufung der Führerausweisentzugsdauer (Kaskadensystem) sowie der Einführung anlassfreier Alkoholtests einhergehen. Dies bedingt jedoch eine Revision des Strassenverkehrsgesetzes, welcher aufgrund der Tragweite der Neuregelung eine Vernehmlassung voraus gehen sollte.
Aufgrund dieser Ausführungen lehnt die Regierung derzeit die Einführung der 0.5-Promillegrenze durch eine alleinige Abänderung von Artikel 2 der Verkehrsregelverordnung ab. Die Regierung wird die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf eine nächste Revision des Strassenverkehrsgesetzes prüfen, wobei die Ergebnisse der diesbezüglichen Vernehmlassung berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit erachtet die Regierung nach wie vor und unabhängig von einem bestimmten Grenzwert die Prävention sowie die Durchsetzung der geltenden Vorschriften mittels Kontrolle als wirksamstes Mittel. Dies wird auch durch die Erfahrungen in den Nachbarstaaten und umliegenden Kantonen bestätigt.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21