pafl: Staatsbeitrag an Krankenversicherung wird angepasst
(ots)Teuerungsausgleich von 2 Mio. Franken aufgrund staatlicher Finanzlage
Vaduz, 31. Mai Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 30. Mai 2006, einen Bericht und Antrag betreffend die Erhöhung des Staatsbeitrages an die obligatorische Krankenpflegeversicherung der Übrigen Versicherten für das Jahr 2007 zuhanden des Landtages verabschiedet. In Anbetracht der aktuellen Finanzlage des Staates und aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wird darin eine Erhöhung des Staatsbeitrages von 43 Mio. Franken auf 45 Mio. Franken beantragt.
Das liechtensteinische Gesundheitswesen respektive die obligatorische Krankenversicherung werden durch den Staat auf verschiedenen Ebenen finanziell unterstützt. So beteiligt sich der Staat mit den Mitteln des Staatshaushaltes an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung, an der Prämienverbilligung für Einkommensschwache sowie an der Spitalfinanzierung. Insgesamt beteiligt sich der Staat auf den verschiedenen Finanzierungsebenen zu rund 50 Prozent an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenversicherung. Die übrigen Kosten werden von den Versicherten selbst getragen. Mit den verschiedenen Staatsbeiträgen an die obligatorische Krankenversicherung trägt der Staat wesentlich zu einer Prämienentlastung für die Versicherten in Liechtenstein bei.
Beitrag seit zwei Jahren konstant
Mit 43 Mio. Franken ist der Beitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung der Übrigen Versicherten der grösste Staatsbeitrag im Bereich des Gesundheitswesens und entspricht rund 30 Prozent der Gesamtfinanzierung der obligatorischen Krankenversicherung.
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz wird dieser Staatsbeitrag jährlich vom Landtag auf Antrag der Regierung und unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung sowie der Finanzlage des Landes festgesetzt.
Sowohl 2004 als auch 2005 hat der Landtag den Beitrag an die obligatorische Krankenversicherung der Übrigen Versicherten für die Jahre 2005 und 2006 unverändert auf 43 Mio. Franken festgesetzt.
Teuerungsausgleich für 2004 bis 2007
In Anbetracht erwarteter Kostensteigerungen für die kommenden Jahre und aufgrund der aktuellen Finanzlage des Landes beantragt die Regierung vom Landtag eine Erhöhung des Staatsbeitrages von gegenwärtig 43 Mio. Franken um 4.6 Prozent auf künftig 45 Mio. Franken.
Mit dieser Erhöhung soll in erster Linie der entsprechenden Jahresteuerung der letzten beiden Jahre Rechnung getragen werden, die insgesamt rund 2.3 Prozent beträgt. Zugleich soll mit der Erhöhung des Staatsbeitrages aber auch die Teuerung des laufenden Jahres und des Jahres 2007 berücksichtigt werden, die insgesamt voraussichtlich bis zu 2.2 Prozent betragen wird.
So kann der Staat über die beantragte Erhöhung des Staatsbeitrages die durch die Teuerung entstandenen Mehrkosten im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung der Übrigen Versicherten ausgleichen.
Dessen ungeachtet ist für das laufende Jahr respektive für die kommenden Jahre mit einem Wachstum der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu rechnen, das unter anderem durch Faktoren wie den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung verursacht wird. Um die dadurch bedingten Kostensteigerung langfristig zu senken, sind weitere Reformschritte im liechtensteinischen Gesundheitswesen notwendig.
Kontakt:
Karin Zech
Ressort Gesundheit
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