pafl: Postulat betreffend Immissionsgrenzwerte von elektromagnetischer Strahlung beantwortet
(ots)Vaduz, 1. Juni (pafl) Die Regierung hat das Postulat zur Festlegung von Immissionsgrenzwerten von elektromagnetischer Strahlung auf Gesetzesebene aus dem Jahre 2000 zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie geht in ihrer Postulatsbeantwortung auf die umfangreichen Vorarbeiten und Unterlagen ein, die ursprünglich im Hinblick auf die Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung erarbeitet worden sind. Weiters werden die geltenden Rahmenbedingungen dargelegt und auf die umfassenden Vorarbeiten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines eigenen Gesetzes für den Bereich der nicht inonisierenden Strahlung eingegangen.
Alle Diskussionen rund um das Thema der nicht ionisierenden Strahlung sind stets auf den Mobilfunk und die damit verbundenen Folgewirkungen für die Gesundheit ausgerichtet. Die Frage, ab welcher Intensität und unter welchen Bedingungen elektromagnetische Strahlung die Gesundheit beeinträchtigt, kann heute nach streng wissenschaftlichen Kriterien immer noch nicht eindeutig beantwortet werden. Es existieren Verdachtsmomente bezüglich einer gesteigerten Elektrosensitivität und der Schädlichkeit von elektromagnetischer Strahlung für die Gesundheit. Verschiedene Mediziner vertreten die Ansicht, dass sich trotz des Fehlens einer experimentellen Beweisführung aus den Erfahrungsberichten betroffener Personen ein Wirkungsbild ableiten lässt, das zum äusserst vorsichtigen Umgang mit Quellen elektromagnetischer Strahlung mahnt.
Der Handlungsspielraum zur Regelung der Materie im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten ist für Liechtenstein allerdings eng. Hierzu ist auch zu erwähnen, dass die Schweiz und Liechtenstein im internationalen Vergleich bereits tiefe Grenzwerte festgelegt haben.
Insbesondere beim Mobilfunk (Hochfrequenzbereich) lassen das internationale rechtliche Umfeld, zwischenstaatliche Abkommen und die technischen Möglichkeiten bei der Kleinheit Liechtensteins eine massgebliche Senkung der heutigen Grenzwerte, welche identisch zu jenen in der Schweiz sind, nicht zu. Ansonsten wären der Betrieb eines eigenen Mobilfunknetzes und die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Telekommunikationspolitik nicht mehr möglich. Eine weitere Senkung der Grenzwerte wäre nur im internationalen Rahmen und aufgrund einer international abgestimmten Änderung der technischen Standards im Telekommunikationssektor möglich. Nach Ansicht der Regierung ist es zielführend, die Regelung der Materie grundsätzlich mit den schweizerischen Rechtsvorschriften, die einen gegenüber den EU-Empfehlungen weitergehenden Vorsorgegedanken enthalten, zu harmonisieren.
Auch im Niederfrequenzbereich (elektrische Leitungen, Trafostationen etc.) stellt sich die Frage, ob aus rechtlichen Überlegungen und angesichts des gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit der Schweiz eine von der Schweiz abweichende Regelung getroffen werden kann.
Vor kurzem beschloss die Regierung aus übergeordneten und ausserhalb des gegenständlichen Sachbereiches liegenden Gründen die Gesetzgebung im Umweltbereich grundsätzlich neu zu strukturieren. Das Kernelement dieser Neustrukturierung bildet die Schaffung eines umfassenden Umweltschutzgesetzes. Die Regierung sieht vor, den Schutz vor nichtionisierender Strahlung im Rahmen dieses Umweltschutzgesetzes zu regeln.
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