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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung erlässt Aktionsplan zu Ozon

Vaduz, 20. Juni (pafl) -

(ots)

Kurzfristige Massnahmen beim Überschreiten der Ozon- Alarmschwelle

Die Regierung hat die kurzfristig zu
ergreifenden Massnahmen im Falle des Erreichens der Ozon- 
Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgelegt. Die 
Massnahmen werden zusammen und koordiniert mit den schweizerischen 
Kantonen oder mit Vorarlberg durchgeführt. Erfahrungsgemäss ist auf 
der Alpennordseite bei durchschnittlichen Witterungsverhältnissen 
mit keinen derart hohen Belastungen zu rechnen.
Die Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft und das 
Luftreinhaltegesetz verlangen die Erstellung eines Aktionsplanes für 
den Fall, dass der Alarmwert für Ozon überschritten wird. Dieser 
liegt bei 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) und entspricht 
dem Zweifachen des Immissionsgrenzwertes von 120 µg/m3.
Nachhaltig wirkende Massnahmen im Vordergrund
Aus verschiedenen Untersuchungen ist bekannt, dass die 
nachhaltige Reduktion der Ozonbelastung nur mit langfristigen 
Massnahmen zur Minderung des Ausstosses von Ozon-Vorläuferstoffen 
erreicht werden kann. Dieser Ansatz steht nach wie vor im 
Vordergrund der Bemühungen zur Minderung der Ozonbelastung. 
Kurzfristige Massnahmen können aber einen lokalen Nutzen 
hinsichtlich des Ausstosses der ebenfalls belastenden 
Vorläuferstoffe bewirken. Wird zudem die Kombinationswirkung 
verschiedener Schadstoffe in Betracht gezogen, verstärkt sich dieser 
Nutzen. Sofortmassnahmen bewirken zudem eine Sensibilisierung der 
Bevölkerung. All diese Aspekte rechtfertigen in gewissem Masse 
befristete, kurzfristige Massnahmen im Falle sehr hoher 
Ozonbelastungen.
Information der Öffentlichkeit und Sofortmassnahmen
Vor dem Erlass von Sofortmassnahmen wird in einer ersten Stufe 
die Öffentlichkeit aktiv über die Belastungssituation informiert. 
Die Informationen erfolgen zusammen mit einem Aufruf zu freiwilligen 
Massnahmen zur Minderung der Luftschadstoffe, sobald die 
Ozonkonzentration den Wert von 180 µg/m3 erreicht. Dazu gehört der 
Aufruf an die Motorfahrzeuglenker, freiwillig die Geschwindigkeit zu 
reduzieren.
Sofortmassnahmen werden von der Regierung bei Überschreitungen 
der Alarmschwelle von 240 µg/m3 beschlossen. Sie umfassen die 
Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, verstärkte 
Geschwindigkeitskontrollen, selektive Verkehrsbeschränkungen für 
Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss sowie die 
Beschränkung von benzinbetriebenen Geräten. Letztere tragen 
überproportional zum Ausstoss von organischen Verbindungen bei, 
welche neben Stickoxiden die hauptsächlichen Vorläuferstoffe von 
Ozon darstellen.
Regionale Zusammenarbeit
Aufgrund der hohen Belastungen mit Ozon insbesondere im Jahre 
2003 wurden in der Schweiz als auch in der Bodenseeregion 
Abklärungen zur koordinierten Vorgehensweise im Falle hoher 
Ozonbelastungen durchgeführt. Für einen kleinflächigen Staat wie 
Liechtenstein ist diese Koordination bedeutsam, weil 
Sofortmassnahmen, die nur kleinräumig umgesetzt werden, keine 
messbare Reduktion der Ozonbelastung bewirken. Der von der Regierung 
beschlossene Aktionsplan ist deshalb ins Konzept der schweizerischen 
Kantone eingebunden. Die für den Fall des Erreichens der 
Alarmschwelle festgelegten Massnahmen werden effektiv nur dann 
durchgeführt, wenn die benachbarten Kantone oder Vorarlberg ähnliche 
konkrete Schritte beschliessen. Die Erfahrungen der letzten Jahre 
lassen aber erkennen, dass nördlich der Alpen bei durchschnittlichen 
Witterungsverhältnissen mit keinen Überschreitungen des Alarmwertes 
zu rechnen ist.
Der Aktionsplan ist auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz 
www.afu.llv.li veröffentlicht.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Tel.: +423/236 61 91

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