pafl: Regierung erlässt Aktionsplan zu Ozon
(ots)Kurzfristige Massnahmen beim Überschreiten der Ozon- Alarmschwelle
Die Regierung hat die kurzfristig zu ergreifenden Massnahmen im Falle des Erreichens der Ozon- Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgelegt. Die Massnahmen werden zusammen und koordiniert mit den schweizerischen Kantonen oder mit Vorarlberg durchgeführt. Erfahrungsgemäss ist auf der Alpennordseite bei durchschnittlichen Witterungsverhältnissen mit keinen derart hohen Belastungen zu rechnen.
Die Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft und das Luftreinhaltegesetz verlangen die Erstellung eines Aktionsplanes für den Fall, dass der Alarmwert für Ozon überschritten wird. Dieser liegt bei 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) und entspricht dem Zweifachen des Immissionsgrenzwertes von 120 µg/m3.
Nachhaltig wirkende Massnahmen im Vordergrund
Aus verschiedenen Untersuchungen ist bekannt, dass die nachhaltige Reduktion der Ozonbelastung nur mit langfristigen Massnahmen zur Minderung des Ausstosses von Ozon-Vorläuferstoffen erreicht werden kann. Dieser Ansatz steht nach wie vor im Vordergrund der Bemühungen zur Minderung der Ozonbelastung. Kurzfristige Massnahmen können aber einen lokalen Nutzen hinsichtlich des Ausstosses der ebenfalls belastenden Vorläuferstoffe bewirken. Wird zudem die Kombinationswirkung verschiedener Schadstoffe in Betracht gezogen, verstärkt sich dieser Nutzen. Sofortmassnahmen bewirken zudem eine Sensibilisierung der Bevölkerung. All diese Aspekte rechtfertigen in gewissem Masse befristete, kurzfristige Massnahmen im Falle sehr hoher Ozonbelastungen.
Information der Öffentlichkeit und Sofortmassnahmen
Vor dem Erlass von Sofortmassnahmen wird in einer ersten Stufe die Öffentlichkeit aktiv über die Belastungssituation informiert. Die Informationen erfolgen zusammen mit einem Aufruf zu freiwilligen Massnahmen zur Minderung der Luftschadstoffe, sobald die Ozonkonzentration den Wert von 180 µg/m3 erreicht. Dazu gehört der Aufruf an die Motorfahrzeuglenker, freiwillig die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Sofortmassnahmen werden von der Regierung bei Überschreitungen der Alarmschwelle von 240 µg/m3 beschlossen. Sie umfassen die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, selektive Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss sowie die Beschränkung von benzinbetriebenen Geräten. Letztere tragen überproportional zum Ausstoss von organischen Verbindungen bei, welche neben Stickoxiden die hauptsächlichen Vorläuferstoffe von Ozon darstellen.
Regionale Zusammenarbeit
Aufgrund der hohen Belastungen mit Ozon insbesondere im Jahre 2003 wurden in der Schweiz als auch in der Bodenseeregion Abklärungen zur koordinierten Vorgehensweise im Falle hoher Ozonbelastungen durchgeführt. Für einen kleinflächigen Staat wie Liechtenstein ist diese Koordination bedeutsam, weil Sofortmassnahmen, die nur kleinräumig umgesetzt werden, keine messbare Reduktion der Ozonbelastung bewirken. Der von der Regierung beschlossene Aktionsplan ist deshalb ins Konzept der schweizerischen Kantone eingebunden. Die für den Fall des Erreichens der Alarmschwelle festgelegten Massnahmen werden effektiv nur dann durchgeführt, wenn die benachbarten Kantone oder Vorarlberg ähnliche konkrete Schritte beschliessen. Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen aber erkennen, dass nördlich der Alpen bei durchschnittlichen Witterungsverhältnissen mit keinen Überschreitungen des Alarmwertes zu rechnen ist.
Der Aktionsplan ist auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz www.afu.llv.li veröffentlicht.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Tel.: +423/236 61 91