pafl: Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen
(ots)Vaduz, 29. Juni (pafl) Beim Datenschutz geht es um den Schutz der Privatsphäre. Es geht um ein Recht, das durch die Verfassung geschützt wird; jede Person soll im Rahmen der Gesetze selbst bestimmen können, wer was wann über die eigene Person weiss. Der am Donnerstag, 29. Juni 2006 vorgestellte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten informiert über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres und soll dazu beitragen, dass das Bewusstsein zum Datenschutz gestärkt wird.
Schwerpunkt des vergangenen Jahres war die Information der Öffentlichkeit zu verschiedenen Themen: Neben den Richtlinien zur Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers wurde z.B. ein Dokument über die Rechte des Datenschutzgesetzes erstellt. Auf der Internetseite wurde zudem unter anderem zu den Themen Biometrie, Personalakten, RFID-Funkchips oder Spam-Mails informiert. Stellungnahmen zu Vorlagen und Erlassen erfolgten unter anderem zur Revision des Heimatschriftengesetzes und der Schaffung einer Staatsschutzverordnung.
Im Aufsichtsbereich wurde unter anderem neben der Behandlung einer Beschwerde zu Spam-Mails den Gemeinden in Übereinstimmung mit dem Ressort Inneres vor den Landtagswahlen mitgeteilt, dass eine Übermittlung des Stimmregisters an politische Parteien zu wahlpolitischen Zwecken gesetzlich nicht erlaubt ist.
Im internationalen Bereich wurde insbesondere bei der Verfassung von Stellungnahmen zu biometrischen Daten in Pässen, zur Nutzung von Standortdaten zur Ortung von Personen oder zur künftigen Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten im europäischen Bereich mitgearbeitet. Zudem zu nennen ist bspw. eine Erklärung zum Datenschutz im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich, welche durch den Verein der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verabschiedet wurde, in dem der DSB einen Beobachterstatus einnimmt.
Die Wichtigkeit des Schutzes der Privatsphäre kann neben dem Skandal um die Telefonüberwachung in den USA vor einigen Wochen anhand folgender Beispiele aufgezeigt werden: Allein in den USA entstand im Jahr 2004 ein Schaden von 6.4 Milliarden Dollar durch Identitätsdiebstahl, wobei ca. 50 Prozent Kreditkarten betrafen. Fragwürdige Zugriffsberechtigungen auf Daten des vertrauensärztlichen Dienstes einer grösseren Krankenkasse in der Schweiz führten zu amtlichen Untersuchungen, welche zur Zeit im Gang sind. Das so genannte Phishing erstreckt sich nach Presseberichten nicht nur auf Emails, sondern nun auch auf das Telefon. Kürzlich wurde ein Pentagon-Computer gehackt und Daten von über 14'000 Mitarbeitern und Armeeangehörigen gestohlen. Diese Beispiele zeigen, dass es sich beim Schutz der Privatsphäre nicht um einen Papiertiger handeln darf. Vielmehr sind wichtige auch geldwerte Interessen im Spiel. Auch die Diskussion um die Einführung von Tarmed Anfang dieses Jahres hat gezeigt, dass der Schutz der Privatsphäre ernst genommen werden muss.
Der Kampf gegen den Terrorismus hat mittlerweile auch Liechtenstein erreicht. Die nun in Kraft getretene Staatsschutzverordnung ist ein Mittel in diesem Kampf. In der Schweiz ist gemäss jüngerer Presseberichte unter anderem eine ausführliche Internetüberwachung geplant. Zudem sind in der Schweiz verstärkte Mittel zur Stärkung des Staatsschutzes geplant, welche massiv in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen, wie die Beobachtung von privaten Räumen ausserhalb jeglichen Strafverfahrens. Auch in Liechtenstein werden in Zukunft auf Grund der EWR-Mitgliedschaft verschiedene Kommunikationsdaten zu speichern sein, welche im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt werden sollen.
Richtig verstandener Datenschutz bewirkt einen Wettbewerbsvorteil in der Privatwirtschaft. Ein Mittel dazu ist eine Zertifizierung nach "Good Privacy", welche letztes Jahr durch die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) als erstem Unternehmen in Liechtenstein vorgenommen wurde. Es ist zu hoffen, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen, damit der Schutz der Privatsphäre genügend beachtet wird.
Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten kann bei der Stabsstelle für Datenschutz, Herrengasse 6, 9490 Vaduz bezogen oder im Internet unter www.sds.llv.li herunter geladen werden.
Kontakt:
Stabsstelle für Datenschutz
Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91