pafl: Kulturgüterpflegegesetz in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 5. Juli (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für ein Kulturgüterpflegegesetz genehmigt und in die Vernehmlassung bis 27. Oktober 2006 gegeben. Damit erfährt der Kulturgüterschutz, einschliesslich der Archäologie, erstmals eine gesetzliche Regelung. Mit dieser Vorlage übernimmt die Regierung die politische Verantwortung gegenüber dem eigenen Kulturgut, dessen langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung sowie die inzwischen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Die Gesetzesvorlage ist abgestimmt mit den Aufgaben des Baurechts und dem Entwurf eines neu gefassten Baugesetzes, das seit 1947 auch Bestimmungen zur Raumplanung aufnimmt. Gleichzeitig stützt sich die Vorlage auf grundsätzliche Überlegungen der Regierung zur Reorganisation der Verwaltung und berücksichtigt die bereits getroffenen Grundsatzentscheide zur Reorganisation des Kulturbereiches.
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