pafl: Empfehlungen des Rates für Rechtschreibung: Wenig Veränderungen für die Schulen
(ots)
Vaduz, 6. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Juli 2006 entschieden, sich den Empfehlungen des "Rates für deutsche Rechtschreibung" anzuschliessen. Daraus ergeben sich für die Vermittlung der Rechtschreibung an den Schulen nur marginale Änderungen. Die überarbeiteten Regeln treten in Liechtenstein auf das Schuljahr 2006/07 in Kraft. Während einer dreijährigen Übergangsfrist gilt für die Neuregelungen Korrekturtoleranz.
Die Vorschläge des Rates für Rechtschreibung, eingesetzt von der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK), betreffen nicht "die neue Rechtschreibung insgesamt", sondern nur einzelne Regeln. Im März 2006 hatte die Kultusministerkonferenz in Deutschland den Vorschlägen des Rates zugestimmt. Dies erfolgte ohne vorgängige Rücksprache mit den deutschsprachigen Partnern in Österreich, in der Schweiz und in Liechtenstein.
An der Plenarversammlung vom 22. Juni 2006, bei der auch Liechtenstein vertreten war, haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Empfehlungen auch für die Schweiz zugestimmt. Sie haben vor ihrer Beschlussfassung die Vorschläge des Rates für die Schweiz beurteilen lassen: bei Lehrerorganisationen, bei der Fachdidaktik und bei Lehrmittelverlagen. Des Weiteren haben auch das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol der Inkraftsetzung der Vorschläge auf Beginn des Schuljahres 2006/07 bereits zugestimmt.
Auf das Ganze gesehen: Veränderungen marginal
Die in den 1980er-Jahren initiierte Reform der deutschen Rechtschreibung ist seit 1996 gut in den Schulen umgesetzt worden. Die jetzt nachträglich vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgenommenen Anpassungen zu einzelnen Regeln werden wenig Auswirkungen auf die Vermittlung in den Schulen haben. Da die Veränderungen des Rates in erster Linie mehr Varianten-Schreibungen zulassen ("haltmachen" oder "Halt machen"/ "du" oder als Variante wieder "Du" in Briefen) kann in der Schule teilweise die bisherige Regel weiter vermittelt werden. Wo dies nicht möglich ist, wird die Varianten-Schreibung möglichst durch Regeln geführt. Weitere Änderungen betreffen Spezialfälle und Randgebiete, die allenfalls zum Lernprogramm an weiterführenden Schulen gehören.
Umsetzung und Übergangsfrist
Es wird Aufgabe der Fachdidaktik sein, die Veränderungen des Rates schulgerecht aufzubereiten. Im Auftrag der EDK wird von fachdidaktischer Seite eine Handreichung für Lehrpersonen erarbeitet. Diese soll im Herbst 2006 vorliegen und auch den liechtensteinischen Lehrkräften sowie einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auf den gleichen Zeitpunkt publiziert die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ILZ) eine Neuauflage des Schweizer Schülerdudens. Die Schreibweise in den Lehrmitteln wird im Rahmen der üblichen Erneuerungsprozesse angepasst.
Auf den 31. Juli 2009 wird in den Schulen die Korrekturtoleranz auch für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Zeichensetzung aufgehoben. Diese Bereiche waren bisher von einer Verbindlichkeit ausgenommen gewesen, weil der Rat für Rechtschreibung hier seine Änderungen angekündigt hatte.
Hintergrundinformationen: http://www.edk.ch/PDF_Downloads/Presse/2006/20060622HinterRe.pdf
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