pafl: Erleichterungen bei Schengenvisum für Transit
(ots)
Vaduz, 10. Juli (pafl) -
Ab 10. Juli 2006 sind in Liechtenstein lebende Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel B und C für die Durchreise durch den Schengen-Raum (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Schweden, Spanien Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Polen, Zypern) von der Visumspflicht befreit.
Den Betroffenen, die durch einen der übrigen neuen Mitgliedstaaten der EU (Estland, Litauen, Lettland und Malta) reisen möchten, wird empfohlen, sich bei der zuständigen Auslandvertretung dieses Staates über die geltenden Visumsbestimmungen zu informieren.
Die neuen Visumsbestimmungen kommen insbesondere den Staatsangehörigen aus den Balkanländern zu Gute, welche durch den Schengen-Raum reisen müssen, um in ihre Heimatländer zu gelangen. Der Transit muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Diese Befreiung von der Visumspflicht gilt einzig für den Transit. In allen anderen Fällen (z.B. Tourismus, Shopping, Besuch) bleibt die Visumspflicht vorerst aufrecht erhalten.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch
Tel.: +423/236 61 40