pafl: Änderungen bei den Rückversicherungen
(ots)
Vaduz, 18. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Richtlinie über die Rückversicherung zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie erfolgt eine Harmonisierung des Aufsichtsrahmens für Rückversicherungsunternehmen. Diese können nunmehr unter Aufsicht der zuständigen Behörden des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats mittels europäischem Pass ihre Dienstleistungen in sämtlichen Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens erbringen.
Dadurch wurde eine Lücke in der europäischen Versicherungsgesetzgebung, die zwar bereits die Rückversicherungstätigkeiten von Direktversicherungsunternehmen regelt, aber keine Vorschriften über die auf Rückversicherungsgeschäfte spezialisierte Unternehmen enthält, geschlossen.
Für die Anlage von Vermögenswerten wurde der "Grundsatz der Vorsicht" festgelegt. Einzelstaatliche Bestimmungen bezüglich Besicherungspflichten für Rückversicherungsunternehmen, welche bisher die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigten, sollen abgeschafft werden.
Die Richtlinie wird voraussichtlich durch eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes umgesetzt werden.
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