pafl: Neues Kulturgüterpflegegesetz als erweitertes Denkmalschutzgesetz
(ots)
Vaduz, 23. August (pafl) -
In einer Zeit, als grosse Teile der Welt durch kriegerische Ereignisse zerstört und viel Kulturgut vernichtet worden ist, hat Liechtenstein im Jahre 1944 erstmals ein Denkmalschutzgesetz erlassen. Anlässlich des europäischen Denkmaljahres von 1975 wurde im Jahre 1977 ein neues Denkmalschutzgesetz erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Ausarbeitung und Vernehmlassung dieses heute noch geltenden Gesetzes wurden Vorbehalte gegenüber dem Erlass von Schutzzonen und zum Aufgabengebiet des Ortsbildschutzes gemacht, denen stattgegeben wurde. So ist das geltende Denkmalschutzgesetz aus der Sicht einer integralen Denkmalpflege in dem wichtigen und unverzichtbaren Teil des Ortsbildschutzes mangelhaft und unvollständig.
Denkmalschutz und -pflege ist im heutigen fachlichen und gesellschaftlichen Verständnis kein "solitärer Schutz" einzelner weniger Bauten. Integrale Denkmalpflege beinhaltet vielmehr neben der Erhaltung schützenswerter und der Pflege geschützter Bauten besonders auch die Pflege des Ortsbildes und gesamthaft die gestaltete Weiterentwicklung der Siedlung und der Kulturlandschaft. Das Fürstentum Liechtenstein hat durch die Ratifizierung von Konventionen des Europarates und der Schutzkonvention von Den Haag verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen übernommen. Das neue Kulturgüterpflegegesetz ist insofern ein erweitertes Denkmalschutzgesetz und setzt die vor Jahren übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates in nationales Recht um.
Denkmalpflege und Denkmalschutz, Archäologie und deren Forschung, wie auch der Kulturgüterschutz sind wichtige Aufgaben des Staates, die mit diesem neuen Gesetz eine angemessene und auch zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage finden. Die Regierung hat den Entwurf dieses Gesetzes im Juli 2006 zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eingeleitet. Mit den Informationsveranstaltungen vom 23. August und 25. September 2006 will die Regierung zu den Zielen, Aufgaben und Instrumenten dieser neuen Gesetzgebung informieren. Gleichzeitig will die Regierung aber auch das Bewusstsein zur Pflege und möglichst umfassenden Erhaltung und Weiterentwicklung des Kulturgutes fördern und gesamthaft für die Kulturpolitik des Landes sensibilisieren.
Kontakt:
Hochbauamt
Patrick Birrer
Tel.: +423/236 62 82
patrik.birrer@hba.llv.li