pafl: Neue Rechtsgrundlage für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer
(ots)
Vaduz, 25. August (pafl) -
Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) bedingt nebst einer finanziellen auch eine rechtliche Neuausrichtung der bisherigen Gewerbegenossenschaft. Die Regierung hat nun die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die Überführung der GWK von der bisherigen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Genossenschaft in eine privatrechtliche Rechtsform zu ermöglichen. Darüber hinaus wird mit der von der Regierung verabschiedeten Vorlage Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen, dass insbesondere auch die von der GWK und ihren Sektionen geschlossenen Gesamtarbeitsverträge und Lohnvereinbarungen weiterhin gültig sind.
Die von der Regierung zuhanden des Landtags vorgeschlagene Neuregelung führt weiters im Sinne der Deregulierung zur Aufhebung verschiedener Erlasse, nämlich des Gesetzes über die Errichtung einer Gewerbegenossenschaft sowie des Gesetzes betreffend die Einhebung einer Umlage für Mitglieder der Gewerbegenossenschaft. Aufgehoben werden kann schliesslich auch das Gesetz betreffend die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer.
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