pafl: Einsatz von Generika soll gefördert werden
(ots)Tieferer Selbstbehalt bei Generika gegenüber Originalmedikamenten
Anlässlich ihrer Sitzung vom 23. August 2006 hat die liechtensteinische Regierung verschiedene Abänderungen der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung beschlossen. Ziel dieser Änderungen ist es unter anderem, den Einsatz von Generika-Medikamenten in Liechtenstein zu fördern. So soll gemäss Beschluss der Regierung der Selbstbehalt bei Originalmedikamenten, die durch wirkungsgleiche Generika ersetzt werden können, ab 1. Januar 2007 höher liegen als bei gleichwertigen Generika.
Gemäss der von der Regierung auf Antrag von Regierungsrat und Gesundheitsminister Martin Meyer beschlossenen Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung liegt analog zur Schweiz der Selbstbehalt bei Originalarzneimitteln künftig höher als bei Generika. So soll der Selbstbehalt für Originalmedikamente gemäss Entscheidung der Regierung künftig auf 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten festgesetzt werden. Demgegenüber beträgt der Selbstbehalt von Generika lediglich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten.
Information durch den Arzt
Der behandelnde Arzt, der Chiropraktiker oder der Apotheker müssen gemäss Verordnung den Patienten darüber informieren, wenn in der so genannten Spezialitätenliste mindestens ein mit dem Originalarzneimittel austauschbares Generikum aufgeführt ist. Dabei kommt in Liechtenstein dieselbe Spezialitätenliste zur Anwendung wie in der Schweiz. Diese Liste mit Originalmedikamenten und jeweiligen Generika wird von den Schweizer Behörden geführt und regelmässig aktualisiert.
Wenn gemäss Spezialitätenliste ein gleichwertiges Generikum verfügbar ist, so hat der Patient die Wahl, ob er das Originalarzneimittel bei einem Selbstbehalt von 20 Prozent oder das Generikum bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent anwenden möchte.
Wenn der behandelnde Arzt dem Patienten aus medizinischen Gründen ein Originalarzneimittel verschreibt obwohl ein gleichwertiges Generikum verfügbar wäre, beträgt der Selbstbehalt ebenfalls lediglich 10 Prozent.
Was sind Generika?
Generika sind sogenannte 'Nachahmer-Medikamente', die in ihrer Zusammensetzung, Menge, Dosierung und teils auch Form dem Originalpräparat entsprechen. Generika sind in der Regel deutlich billiger als das Originalprodukt und kommen dann zum Einsatz, wenn nach ca. 20 Jahren die Patente der Originalprodukte abgelaufen sind. Durch die Anwendung von qualitativ gleichwertigen Generika-Produkten können die Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen gesenkt werden.
Gegenwärtig werden in der Schweiz über 100 rezeptpflichtige Generika und zahlreiche rezeptfreie Generika angeboten. Eingesetzt werden Generika in den unterschiedlichsten Bereichen wie beispielsweise Herz/Kreislauf, Schmerz, Entzündungen, Asthma, Erkältungen oder auch Diabetes.
Kontakt:
Karin Zech
Ressort Gesundheit
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