pafl: Liechtenstein ratifiziert Zusatzprotokoll III zu den Genfer Abkommen von 1949
(ots)
Vaduz, 29. August (pafl) -
Liechtenstein hat am 24. August 2006 die Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) beim Schweizerischen Bundesrat, dem Depositär der Genfer Abkommen und der Zusatzprotokolle, hinterlegt. Das Protokoll III tritt für Liechtenstein am 24. Februar 2007 in Kraft.
Durch das Protokoll III wird ein zusätzliches Schutzzeichen, der Rote Kristall, geschaffen. Dieses neue Emblem soll insbesondere jenen Vertragsparteien zur Verfügung stehen, welche weder das Rote Kreuz noch den Roten Halbmond als Schutzzeichen verwenden möchten, weil diese aus ihrer Sicht religiöse Assoziationen wecken oder aus anderen Überlegungen nicht akzeptabel erscheinen. Für Liechtenstein wird das neue Emblem von geringer praktischer Relevanz sein. Die Ratifikation ist daher in erster Linie als Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts zu verstehen.
Zum Inkrafttreten des Übereinkommens ist die Ratifikation von zwei Staaten notwendig. Nachdem bis zum 14. Juli 2006 zwei Staaten - Norwegen und die Schweiz - die Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, kann das Protokoll am 14. Januar 2007 in Kraft treten.