pafl: Änderungen bei der Sektorenrichtlinie
(ots)
Vaduz, 29. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2004/17/EG zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. Sie wurde von der EU-Kommission erlassen, um den Forderungen nach Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen.
Durch die Modernisierung soll neuen Technologien und einer Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Sie schliesst die Liberalisierungsmassnahmen ein, die in einigen der betreffenden Sektoren im Gang sind oder künftig in Gang gesetzt werden. Durch die Vereinfachung sollen Texte für den Benutzer besser verständlicher sein, sodass Aufträge unter strikter Beachtung der geltenden Vorschriften und Grundsätze vergeben werden und die beteiligten (Auftraggeber und Auftragnehmer) ihre Rechte besser kennen. Mit der Flexibilisierung der Verfahren wird beabsichtigt, den Bedürfnissen der Auftraggeber Rechnung zu tragen. Die Richtlinie stützt sich dabei auf die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: die Gleichbehandlung, den transparenten und nicht diskriminierenden Wettbewerb, die gegenseitige Anerkennung sowie den Kampf gegen Betrug und Korruption. Bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer dürfen gemäss der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ausserdem soziale und ökologische Kriterien angewendet werden.
Durch die Richtlinie 2004/17/EG kommt es zu einer Änderung der Sektorenrichtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor beziehungsweise der Richtlinie 98/4/EG zur Änderung der Sektorenrichtlinie 93/38/EG, weshalb diese mit Wirkung vom 31. Januar 2006 aufgehoben wurden. Somit wurde eine Anpassung des entsprechenden Gesetzes notwendig. Ausserdem ist eine Änderung der Kundmachung der Schwellenwerte im Bereich der Sektoren erforderlich.
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