Englisch auf der Primarstufe: Gesamtkonzept und Standards
(ots)Vaduz, 5. September (pafl) Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. August 2006 entschieden, eine Kommission einzusetzen, welche die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in Englisch ab der ersten Klasse Primarschule überprüft. Dies ist Teil des "Regierungsprogramms 2005-2009", wo es heisst, dass "die Herabsetzung des Einstiegsalters für Frühenglisch an den Primarschulen auf die erste Primarstufe" geprüft werden soll.
Fremdsprachenkenntnisse sind für unsere Gesellschaft sowohl im Berufsleben als auch in der privaten Lebensgestaltung unverzichtbar. Sprachkompetenz und Sprachlernkompetenz sind angesichts der ständig steigenden sprachlichen Anforderungen zu Schlüsselqualifikationen geworden, die sich positiv auf das lebenslange Lernen auswirken. EU und Europarat haben deshalb schon vor einiger Zeit das Erlernen von zwei Fremdsprachen im Pflichtschulbereich für alle Schülerinnen und Schüler als Ziel erklärt. Über die Vorteile des frühen Fremdsprachenlernens besteht ein breiter Konsens sowohl in Wissenschaftskreisen wie auch in der Gesellschaft. Fremdsprachen werden unter angemessenen Bedingungen im vorschulischen Alter und im frühen Schulalter leichter, nachhaltiger und mit mehr Erfolg erlernt als im späteren Alter.
Aus diesen Gründen hat die Regierung in ihrem "Regierungsprogramm 2005-2009" festgelegt, dass überprüft werden soll, ob mit dem Eintritt in die Primarschule eine Fremdsprache gelernt werden soll. Die Regierung hat dementsprechend in ihrer Sitzung vom 29. August 2006 eine Kommission beauftragt, ein Gesamtkonzept für den Fremdsprachenunterricht an den liechtensteinischen Schulen zu entwickeln. In dieser Arbeitsgruppe unter der Leitung von Wilfried Müller, Lehrer und Prorektor an der Berufsmittelschule Liechtenstein, sind Lehrpersonen aus allen Schularten vertreten.
Ein Gesamtkonzept für den Fremdsprachenunterricht soll sicherstellen, dass die Sprachausbildung während der gesamten Pflichtschulzeit koordiniert abläuft. Dies gewährleistet auch die Durchlässigkeit der Schulsysteme. Schulübertritte dürfen zu keinem Bruch oder zu unerwünschter Zweigleisigkeit im Sprachenlernen führen. Ein durchgängig zielorientierter Fremdsprachenunterricht kann dadurch gesichert werden, dass für jede Schulstufe Standards festgelegt werden, welche die zu erreichenden Sprachkompetenzen beschreiben. Solche Zielvorgaben erfüllen auch im Rahmen der Qualitätssicherung eine wichtige Aufgabe. Werden diese Standards im Einklang mit den Deskriptoren oder Kann-Beschreibungen des Europäischen Referenzrahmens formuliert, ermöglicht das einen internationalen Vergleich der Fremdsprachenkenntnisse unserer Schülerinnen und Schüler.
Die Kommission soll klären, wann mit dem Englischunterricht in der Primarschule begonnen werden und welche Ziele der Fremdsprachenunterricht am Beginn der Schullaufbahn haben soll. Im Zusammenhang mit der Beginn des Englischunterrichts wird auch geprüft, ob, wann und wie allenfalls eine zweite Fremdsprache in der Primarschule eingeführt werden soll. Um die Kontinuität des Fremdsprachenlernens über die Pflichtschuljahre hinaus zu fördern, werden für die weiterführenden Schulen Empfehlungen für Zielvorgaben ausgesprochen. Sie können durch Verweise auf standardisierte Prüfungen oder Zertifikate konkretisiert werden (z.B. PET, First Certificate, BEC Preliminary und Vantage, CAE, TOEFL, TOEIC usw.). Dies hätte den Vorteil, dass die Qualität der Sprachausbildung an unseren Schulen durch international anerkannte Zertifikatsprüfungen bestätigt werden kann.
Das Projekt ist auf zwei Jahre anberaumt. Vorschläge für ein Gesamtkonzept und für die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in der ersten Klasse der Primarschule sollen bereits nach einem Jahr vorliegen.
Kontakt:
Schulamt
Guido Wolfinger
Amtsleiter
Tel.: +423/236 6750
guido.wolfinger@sa.llv.li