pafl: Sanitätsgesetz wird zum Gesundheitsgesetz
(ots)Regierung startet Vernehmlassung zur Totalrevision des Sanitätsgesetzes
Das geltende Sanitätsgesetz wird den Entwicklungen des Gesundheitswesens nicht mehr gerecht. Viele Bestimmungen erweisen sich aufgrund der komplexer werdenden Materie als zu wenig differenziert. Dies trifft in besonderem Masse auf die Gesundheitsberufe zu. Die Regierung hat deshalb einen Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen verabschiedet.
Der Vorschlag der Regierung soll als Rahmengesetz das Gesundheitswesen regeln. Veraltete Bezeichnungen werden durch neuere ersetzt. So wird unter anderem der Begriff "Sanität" durch den international gebräuchlichen und umfassenderen Begriff "Gesundheit" ersetzt werden. Das Sanitätsgesetz wird künftig als Gesundheitsgesetz und die Sanitätskommission als Gesundheitskommission bezeichnet. Weiters wird der Gesundheitsförderung und Prävention, entsprechend ihrer grossen Bedeutung, in Zukunft ein noch höherer Stellenwert beigemessen werden.
Die bisherige Unterscheidung zwischen den medizinischen Berufen und den anderen Berufen der Gesundheitspflege wurde aufgegeben. Alle Berufe, die nach diesem Gesetz geregelt werden sowie der Beruf des Arztes nach dem Ärztegesetz werden neu als Gesundheitsberufe bezeichnet. Die Gesundheitsberufe werden mittels Verordnung im Einzelnen bezeichnet. Darin werden zudem die verschiedenen Details geregelt. Dies hat den Vorteil, flexibler auf Entwicklungen im Gesundheitsbereich reagieren zu können. Zudem werden einige allgemeine Bestimmungen über die Berufsausübung analog dem Ärztegesetz neu aufgenommen. Schliesslich soll die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen die Gesundheitsberufe betreffend in diesem Gesetz erfolgen.
Die Totalrevision des Sanitätsgesetzes wurde bereits im Rahmen der letzten Revision des Sanitätsgesetzes 2003 angekündigt. Die letzte Revision wurde vorgenommen, weil mit der Schaffung eines Ärztegesetzes die Vorschriften über die Ärzte aus dem Sanitätsgesetz heraus genommen und in ein Spezialgesetz überführt wurden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li Vernehmlassungen bezogen werden.
Kontakt:
Karin Zech
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