pafl: Neue Regelungen bei der Kraftfahrzeug-Haftpflicht
(ots)
Vaduz, 20. September (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie erfolgt im Wesentlichen eine Modernisierung der bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinien. Die Ziele sind eine Aktualisierung und Verbesserung des Opferschutzes, die Schliessung bestehender Lücken und die Klarstellung einiger Richtlinienbestimmungen sowie die Lösung häufig auftretender Probleme, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu schaffen.
Dies wird erreicht durch eine Anhebung der von Kraftfahrzeughaltern verlangten Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden. Weiters werden Fussgänger und Radfahrer als eigene Gruppen von Unfallopfern eingestuft und deren Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen wird verbessert. Die Schadenregulierung wird durch die generelle Gültigkeit der mit der Richtlinie 2000/26/EG eingeführten Regulierungsfristen und durch die elektronische Verfügbarkeit von Unfalldaten verbessert. Nicht zuletzt werden auch der Wechsel des Versicherers, die Erlangung von vorübergehendem Versicherungsschutz bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat sowie die kurzfristige Versicherung von ausserhalb des Wohnsitzlandes des Halters gekauften Fahrzeugen erleichtert.
Die vorliegende Richtlinie soll voraussichtlich durch eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes umgesetzt werden.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21