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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Regelungen bei der Kraftfahrzeug-Haftpflicht

(ots)

Vaduz, 20. September (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie über die 
Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit der Richtlinie erfolgt im Wesentlichen eine 
Modernisierung der bestehenden 
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinien. Die Ziele sind eine 
Aktualisierung und Verbesserung des Opferschutzes, die Schliessung 
bestehender Lücken und die Klarstellung einiger 
Richtlinienbestimmungen sowie die Lösung häufig auftretender 
Probleme, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt für die 
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu schaffen.
Dies wird erreicht durch eine Anhebung der von Kraftfahrzeughaltern 
verlangten Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden. 
Weiters werden Fussgänger und Radfahrer als eigene Gruppen von 
Unfallopfern eingestuft und deren Versicherungsschutz bei 
Verkehrsunfällen wird verbessert. Die Schadenregulierung wird durch 
die generelle Gültigkeit der mit der Richtlinie 2000/26/EG 
eingeführten Regulierungsfristen und durch die elektronische 
Verfügbarkeit von Unfalldaten verbessert. Nicht zuletzt werden auch 
der Wechsel des Versicherers, die Erlangung von vorübergehendem 
Versicherungsschutz bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt in 
einem anderen Mitgliedstaat sowie die kurzfristige Versicherung von 
ausserhalb des Wohnsitzlandes des Halters gekauften Fahrzeugen 
erleichtert.
Die vorliegende Richtlinie soll voraussichtlich durch eine Änderung 
des Strassenverkehrsgesetzes umgesetzt werden.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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