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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kulturgüterschutz in den Gemeinden

(ots)

Vaduz, 21. September (pafl) -

Jede Gemeinde, jeder Ort
verfügt über eine Vielzahl von Kulturgütern. Kulturgüter von lokaler 
Bedeutung sind ein entscheidender Bestandteil der kulturellen 
Vielfalt und der Identität eines Ortes. Ihr Schutz liegt deshalb im 
Interesse jeder Gemeinde.
Die Aufgabe des Kulturgüterschutzes ist es, dieses kollektive 
Gedächtnis zu sichern und zu bewahren. Kulturgüter, Zeugnisse 
unserer Vergangenheit, sind überall. Darunter fallen unbewegliche 
Kulturgüter und Denkmäler wie unter anderem Kirchen, Bürger- und 
Amtshäuser, Brunnen und Wegkreuze, sowie bewegliche Kulturgüter wie 
zum Beispiel Sakralgegenstände in Kirchen, wertvolle Möbel und 
Gewänder, alte Urkunden, Bücher und Fotografien, aber auch einfache 
Gegenstände aus der Arbeitswelt. Die Arbeit der 
Kulturgüterschutzverantwortlichen besteht in der Inventarisation und 
Dokumentation schützenswerter Kulturgüter sowie in der Planung und 
Vorbereitung von Schutzmassnahmen im Falle eines ausserordentlichen 
Ereignisses, beispielsweise einer Naturkatastrophe. Dies sind 
Aufgaben der Gemeinden, die in enger Zusammenarbeit mit dem Land 
durchzuführen sind.
Jede Gemeinde hat Kulturgüter
Gerade die Kategorie der lokalen Kulturgüter machen das 
kulturelle Klima und das gewisse Etwas eines Ortes aus. Sie weisen 
meist einen hohen Identifikationswert auf und haben deshalb unter 
Umständen eben für eine Gemeinde einen grösseren Stellenwert als ein 
einzelnes Kulturgut von überragender Bedeutung. Wichtig ist, dass 
neben den offensichtlichen, sichtbaren Denkmälern wie zum Beispiel 
Kirchen, Pfarrhäuser oder Ortsmuseen, unscheinbare oder verborgene 
Kulturgüter nicht vergessen werden. So bilden Archive der 
politischen Gemeinden oder von Kirchgemeinden, Gesellschaften oder 
Vereinen usw. den Ort des historischen und kollektiven 
Gedächtnisses, das es unbedingt zu schützen und für nachfolgende 
Generationen zu bewahren gilt. Solche Archive beherbergen vielfach 
Dokumente von besonderem geschichtlichen Wert sowie Dokumente mit 
Bedeutung für die historische, orts-, firmen- oder 
familiengeschichtliche Forschung. Vielfach sind sie Aufbewahrungsort 
von Archivalien mit hoher Bedeutung für die Rechtssicherheit oder 
für Archivalien, die den besonderen sozialen, kulturellen oder 
religiösen Zeitgeist einer Epoche widerspiegeln. So finden sich 
gerade in Gemeindearchiven, vielfach einzigartige historische 
Dokumente wie alte Urbare, das heisst Verzeichnisse der Einkünfte 
aus grund- und landesherrlichen Rechten, sowie Urkunden, Chroniken 
und Gemeinderatsprotokolle, aber auch Akten über Einwohner, Firmen- 
und Vereinsakten und Bestände aus Gerichts- und Grundbuchinventaren. 
Nebst den Archiven der politischen Gemeinden sowie von Kirch- und 
Schulgemeinden, müssen aber auch Bibliotheken, Sammlungen, 
Kirchenschätze sowie öffentlicher und privater Kunstbesitz gebührend 
Beachtung finden.
Inventarisation und Dokumentation als Mittel der Erkenntnis
Die Inventarisation und die Dokumentation der Kulturgüter von 
lokaler Bedeutung sind Aufgaben der Gemeinden, das heisst der 
Kulturgüterschutzverantwortlichen, die in enger Zusammenarbeit mit 
dem Land zu erfolgen haben. Eine genaue Inventarisation ist eine 
Grundlage für die Erhaltung des historischen Erbes. Sie ist eine 
wichtige Hilfestellung für die wissenschaftliche Erschliessung und 
für eine allfällige Publikation. Damit wiederum kann auch im Sinne 
der Sensibilisierung in der breiten Bevölkerung Interesse und 
Verständnis für unser Kulturgut geweckt werden. Weiter ist das 
Inventar gleichzeitig eine Bestandeskontrolle. Oft werden dadurch 
ungünstige Lagerbedingungen, notwendige Erhaltungs- oder 
Instandstellungsarbeiten erst erkannt. Im Weiteren bilden sie die 
Grundlage für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen.
Katastrophenschutzplanung nicht erst im Schadenfall
Heute bedrohen vermehrt Naturkatastrophen wie Erdbeben, Unwetter, 
Lawinen, aber auch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder gar 
Schädlingsbefall viele Kulturgüter. Oftmals sind also Gefahren 
vorhanden, die sowohl ein Gebäude, wie auch die darin enthaltenen 
Kulturgüter bedrohen. Schon mit einfachen und kostengünstigen 
Planungen und Schutzmassnahmen können Besitzerinnen und Besitzer von 
Kulturgütern diese Risiken bereits heute in beträchtlichem Masse 
reduzieren. Geeignete Sofortmassnahmen im Falle eines 
Schadensereignisses werden somit möglich.
Neues Kulturgüterpflegegesetz für den Schutz der Kulturgüter
Das Fürstentum Liechtenstein hat durch die Ratifizierung 
der "Haager Konvention" vom 14. Mai 1954 zum Schutze von Kulturgut 
bei bewaffneten Konflikten sowie anderer Konventionen des 
Europarates verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen 
übernommen. Der von der Regierung im Juli 2006 zur Kenntnis 
genommene Entwurf für ein neues Kulturgüterpflegegesetz soll diese 
vor Jahren übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen des 
Staates in nationales Recht umsetzen und damit die Grundlage 
schaffen für einen wirkungsvollen, zeitgemässen Kulturgüterschutz. 
Denkmalpflege und Denkmalschutz, Archäologie und deren Forschung, 
wie auch der Kulturgüterschutz sind wichtige Aufgaben des Staates, 
die mit diesem neuen Gesetz eine angemessene und auch 
zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage finden. Die Aufgabe des 
Kulturgüterschutzes ist es, das historische Gedächtnis aller zu 
sichern und zu schützen, um es nachfolgenden Generationen 
ungeschmälert überliefern zu können. Der Schutz und die Pflege 
dieser Kulturgüter ist daher eine Daueraufgabe und geht uns alle an.

Kontakt:

Hochbauamt
Abt. Denkmalpflege
Patrik Birrer
Tel.: +423/236 62 82

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