pafl: Kulturgüterschutz in den Gemeinden
(ots)
Vaduz, 21. September (pafl) -
Jede Gemeinde, jeder Ort verfügt über eine Vielzahl von Kulturgütern. Kulturgüter von lokaler Bedeutung sind ein entscheidender Bestandteil der kulturellen Vielfalt und der Identität eines Ortes. Ihr Schutz liegt deshalb im Interesse jeder Gemeinde.
Die Aufgabe des Kulturgüterschutzes ist es, dieses kollektive Gedächtnis zu sichern und zu bewahren. Kulturgüter, Zeugnisse unserer Vergangenheit, sind überall. Darunter fallen unbewegliche Kulturgüter und Denkmäler wie unter anderem Kirchen, Bürger- und Amtshäuser, Brunnen und Wegkreuze, sowie bewegliche Kulturgüter wie zum Beispiel Sakralgegenstände in Kirchen, wertvolle Möbel und Gewänder, alte Urkunden, Bücher und Fotografien, aber auch einfache Gegenstände aus der Arbeitswelt. Die Arbeit der Kulturgüterschutzverantwortlichen besteht in der Inventarisation und Dokumentation schützenswerter Kulturgüter sowie in der Planung und Vorbereitung von Schutzmassnahmen im Falle eines ausserordentlichen Ereignisses, beispielsweise einer Naturkatastrophe. Dies sind Aufgaben der Gemeinden, die in enger Zusammenarbeit mit dem Land durchzuführen sind.
Jede Gemeinde hat Kulturgüter
Gerade die Kategorie der lokalen Kulturgüter machen das kulturelle Klima und das gewisse Etwas eines Ortes aus. Sie weisen meist einen hohen Identifikationswert auf und haben deshalb unter Umständen eben für eine Gemeinde einen grösseren Stellenwert als ein einzelnes Kulturgut von überragender Bedeutung. Wichtig ist, dass neben den offensichtlichen, sichtbaren Denkmälern wie zum Beispiel Kirchen, Pfarrhäuser oder Ortsmuseen, unscheinbare oder verborgene Kulturgüter nicht vergessen werden. So bilden Archive der politischen Gemeinden oder von Kirchgemeinden, Gesellschaften oder Vereinen usw. den Ort des historischen und kollektiven Gedächtnisses, das es unbedingt zu schützen und für nachfolgende Generationen zu bewahren gilt. Solche Archive beherbergen vielfach Dokumente von besonderem geschichtlichen Wert sowie Dokumente mit Bedeutung für die historische, orts-, firmen- oder familiengeschichtliche Forschung. Vielfach sind sie Aufbewahrungsort von Archivalien mit hoher Bedeutung für die Rechtssicherheit oder für Archivalien, die den besonderen sozialen, kulturellen oder religiösen Zeitgeist einer Epoche widerspiegeln. So finden sich gerade in Gemeindearchiven, vielfach einzigartige historische Dokumente wie alte Urbare, das heisst Verzeichnisse der Einkünfte aus grund- und landesherrlichen Rechten, sowie Urkunden, Chroniken und Gemeinderatsprotokolle, aber auch Akten über Einwohner, Firmen- und Vereinsakten und Bestände aus Gerichts- und Grundbuchinventaren. Nebst den Archiven der politischen Gemeinden sowie von Kirch- und Schulgemeinden, müssen aber auch Bibliotheken, Sammlungen, Kirchenschätze sowie öffentlicher und privater Kunstbesitz gebührend Beachtung finden.
Inventarisation und Dokumentation als Mittel der Erkenntnis
Die Inventarisation und die Dokumentation der Kulturgüter von lokaler Bedeutung sind Aufgaben der Gemeinden, das heisst der Kulturgüterschutzverantwortlichen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Land zu erfolgen haben. Eine genaue Inventarisation ist eine Grundlage für die Erhaltung des historischen Erbes. Sie ist eine wichtige Hilfestellung für die wissenschaftliche Erschliessung und für eine allfällige Publikation. Damit wiederum kann auch im Sinne der Sensibilisierung in der breiten Bevölkerung Interesse und Verständnis für unser Kulturgut geweckt werden. Weiter ist das Inventar gleichzeitig eine Bestandeskontrolle. Oft werden dadurch ungünstige Lagerbedingungen, notwendige Erhaltungs- oder Instandstellungsarbeiten erst erkannt. Im Weiteren bilden sie die Grundlage für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen.
Katastrophenschutzplanung nicht erst im Schadenfall
Heute bedrohen vermehrt Naturkatastrophen wie Erdbeben, Unwetter, Lawinen, aber auch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder gar Schädlingsbefall viele Kulturgüter. Oftmals sind also Gefahren vorhanden, die sowohl ein Gebäude, wie auch die darin enthaltenen Kulturgüter bedrohen. Schon mit einfachen und kostengünstigen Planungen und Schutzmassnahmen können Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern diese Risiken bereits heute in beträchtlichem Masse reduzieren. Geeignete Sofortmassnahmen im Falle eines Schadensereignisses werden somit möglich.
Neues Kulturgüterpflegegesetz für den Schutz der Kulturgüter
Das Fürstentum Liechtenstein hat durch die Ratifizierung der "Haager Konvention" vom 14. Mai 1954 zum Schutze von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten sowie anderer Konventionen des Europarates verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen übernommen. Der von der Regierung im Juli 2006 zur Kenntnis genommene Entwurf für ein neues Kulturgüterpflegegesetz soll diese vor Jahren übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates in nationales Recht umsetzen und damit die Grundlage schaffen für einen wirkungsvollen, zeitgemässen Kulturgüterschutz. Denkmalpflege und Denkmalschutz, Archäologie und deren Forschung, wie auch der Kulturgüterschutz sind wichtige Aufgaben des Staates, die mit diesem neuen Gesetz eine angemessene und auch zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage finden. Die Aufgabe des Kulturgüterschutzes ist es, das historische Gedächtnis aller zu sichern und zu schützen, um es nachfolgenden Generationen ungeschmälert überliefern zu können. Der Schutz und die Pflege dieser Kulturgüter ist daher eine Daueraufgabe und geht uns alle an.
Kontakt:
Hochbauamt
Abt. Denkmalpflege
Patrik Birrer
Tel.: +423/236 62 82