pafl: Modernisierung des Geschäftsverkehrs sowie verschiedener Rechtsformen des PGR
(ots)
Vaduz, 27. September (pafl) -
Die Regierung will den Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt und im gleichen Zuge verschiedene Rechtsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts modernisieren. Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage sollen verschiedene Regelungslücken und Vollzugsprobleme beseitigt, Verfahrensabläufe modernisiert sowie problematische und sprachlich missglückte Bestimmungen bereinigt und somit der Öffentlichkeit, insbesondere dem Finanzdienstleistungsbereich, die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet werden. Gleichzeitig wird die Umsetzung der Richtlinie bezüglich die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (sogenannte modernisierte Publizitäts-Richtlinie), erfüllt.
Die modernisierte Publizitätsrichtlinie verlangt im Wesentlichen, dass die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2007 über "eine Akte" elektronisch abrufbar sind, offen zu legende Dokumente elektronisch verfügbar sind, die Möglichkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs mit der Registerbehörde realisiert wird und die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen auf einer zentralen elektronischen Plattform erfolgen und archiviert werden. Im Zuge der Umsetzung dieser geänderten Richtlinie sind eine Reihe organisatorischer und technischer Anpassungen notwendig. Ausserdem sollen in diesem Zuge auch die rechtlichen Grundlagen zur elektronischen Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher geschaffen werden.
Weitere Schwerpunkte der Regierungsvorlage sind die Schaffung oder Neuordnung der für die Arbeit des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramts notwendigen Beglaubigungs- und Beurkundungskompetenzen sowie die Schaffung eines praktikablen und effizienten Rechtsmittelverfahrens gegen Verfügungen des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramts.
Mit der Regierungsvorlage ist darüber hinaus beabsichtigt, das Vereinsrecht anzupassen, indem den Mitgliedern und auch Gläubigern der vielen liechtensteinischen Vereine mehr Rechtssicherheit geboten und deren Haftungsrisiko minimiert wird. Das seit rund 80 Jahren grossteils unverändert bestehende Recht der Genossenschaften wird im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der neuen Rechtsform der Europäischen Genossenschaft, soweit notwendig, ebenfalls modernisiert. Schliesslich soll durch die Anpassung einzelner stiftungsrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf die Beendigung der Stiftung und die Namensausschliesslichkeit entsprechende Rechtssicherheit rund um die Existenz von Stiftungen erzielt werden.
Kontakt:
Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li