pafl: Künftige Finanzierung von Liechtenstein Tourismus
(ots)
Vaduz, 27. September (pafl) -
Die Regierung schlägt dem Landtag vor, den Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau des Beitrags des Jahres 2006, das heisst bei jährlich 750'000 Franken, zu belassen. Weiters beantragt die Regierung, die Beherbergungstaxen zukünftig zu 100 Prozent Liechtenstein Tourismus zukommen zu lassen.
Nachdem sich der derzeitige Landesbeitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus auf die Jahre 2005 und 2006 bezieht, ist die Höhe des Beitrags des Landes an Liechtenstein Tourismus ab 1. Januar 2007 und für die Folgejahre vom Landtag neu festzulegen. Die Regierung erachtet einen Finanzbeschluss für einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 bis 2011) für sinnvoll, um Liechtenstein Tourismus einen ausreichenden strategischen Planungshorizont mit der entsprechenden Sicherheit für die operative Umsetzung bereitzustellen.
Die Regierung hat deshalb in Zusammenarbeit mit Liechtenstein Tourismus die heutigen Aufgaben analysiert und die zukünftige strategische Ausrichtung definiert. Gleichzeitig wurden die Einnahmequellen von Liechtenstein Tourismus überprüft. Da aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eine stärkere Eigenfinanzierung kurzfristig nicht erwartet werden kann und die Finanzierung der Tourismusförderung von den Gemeinden wie auch von Betrieben der Privatwirtschaft als eine Landesaufgabe betrachtet wird, schlägt die Regierung vor, die Tourismusförderung den Gegebenheiten anzupassen.
Konkret soll dies dadurch geschehen, dass der Staat die Tourismusförderung im Sinne der Vermarktung der Gesamtdestination Liechtenstein unterstützt, während die Unterstützung der örtlichen Tourismusvereine und deren Aktivitäten in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Dies soll wie in anderen Bereichen im Sinne einer Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden und innerhalb der gesetzlich verankerten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erfolgen.
Die Regierung schlägt dem Landtag deshalb vor, den Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau des Beitrags des Jahres 2006 zu belassen. Eine Reduktion des Landesbeitrags ist in Anbetracht der von Liechtenstein Tourismus zu erbringenden wichtigen Leistungen für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein, für das Standortmarketing sowie für die Wahrnehmung einer Reihe von staatlichen Aufgaben nicht zielführend. Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage können die anerkannten Leistungen durch Liechtenstein Tourismus auch zukünftig gewährleistet werden.
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