pafl: Abänderung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 4. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal verabschiedet. Zielsetzung der Gesetzesrevision ist es, die Autonomie der Pensionsversicherung für das Staatspersonal zu stärken, die Finanzierung neu zu regeln sowie die Flexibilität zu erhöhen. Bei der Finanzierung soll die Staatsgarantie aufgehoben und damit der Staat bei gleichzeitiger stärkerer Belastung der Versicherten entlastet werden. Im Gegenzug soll aber am Leistungsprimat und damit an einer zugesicherten Realwertvorsorge festgehalten werden.
Das heutige Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1988. In der Zwischenzeit ist die Pensionsversicherung für das Staatspersonal sehr stark gewachsen und die Strukturen müssen überdacht werden. Probleme bereiten auch die berechtigten Wünsche und Anforderungen der angeschlossenen Institutionen. Diese operieren zunehmend in einem privatwirtschaftlich orientierten Umfeld und haben entsprechende Anforderungen an die Pensionsversicherung, die diese heute aufgrund der starren gesetzlichen Regelungen nicht erfüllen kann. Neben diesen technischen und organisatorischen Aspekten gilt es aber auch, die Finanzierung zu überdenken und das Fundament für die Entwicklung der nächsten Jahre zu legen.
All diese Fragen müssen in einem Spannungsfeld zwischen sicherer Altervorsorge und Finanzierbarkeit beantwortet werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Amt für Personal und Organisation
Peter Mella
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