pafl: Beitrag an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal
(ots)
Vaduz, 30. Oktober (pafl) -
Gemäss der versicherungsmathematischen Bilanz per 1. Januar 2006 und laut Beschluss des Stiftungsrates der Pensionsversicherung für das Staatspersonal ist aufgrund der versicherungstechnischen Lage der Kasse für das Jahr 2006 ein Sonderbeitrag von 1 Prozent der versicherten Besoldungen zu leisten und für das Jahr 2007 ebenfalls ein solcher von 1 Prozent vorzusehen. Die Regierung schlägt nach Rücksprache mit den verantwortlichen Stellen der Pensionsversicherung vor, für das Jahr 2006 den budgetierten Sonderbeitrag von 2 Prozent zu leisten und dafür im Budget 2007 keinen Sonderbeitrag vorzusehen. Die entsprechenden Kosten für das Staatspersonal für einen Sonderbeitrag von 2 Prozent in Höhe von rund 2.88 Mio. Franken sind im Budget für das laufende Jahr 2006 bereits vorgesehen, sind jedoch vom Landtag noch zu bewilligen.
Laut Gesetz über die Pensionsversicherung übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Die Dienstgeber verpflichten sich, gestützt auf die Finanzierungsgarantie, zur Leistung eines Sonderbeitrages, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser beläuft sich höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen.
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