pafl: Gegen Folter und unmenschliche Behandlung
(ots)
Vaduz, 6. November (pafl) -
Liechtenstein wird Vertragsstaat des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und bekräftigt damit sein Engagement für die Stärkung des internationalen Folterverbots. Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hinterlegte am 3. November 2006 die entsprechende Ratifikationsurkunde im Generalsekretariat der Vereinten Nationen. Das Protokoll wird am 3. Dezember 2006 für Liechtenstein in Kraft treten. Mit dem Protokoll wird ein System regelmässiger Besuche von unabhängigen internationalen und nationalen Stellen eingerichtet, um Folter und unmenschliche Behandlung zu verhindern. Die Besuche gelten allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, das heisst neben Gefängnissen und anderen Haftanstalten auch geschlossenen psychiatrischen Kliniken.
Das Protokoll wurde im Dezember 2002 vom Dritten Hauptausschuss der Generalversammlung unter liechtensteinischem Vorsitz verabschiedet. Liechtenstein leistet auch regelmässig freiwillige Beiträge an den UNO-Fonds für Folteropfer, über den die körperliche, psychische und gesellschaftliche Rehabilitation von Folteropfern finanziert wird. Trotz dem im Völkerrecht seit langem etablierten absoluten Folterverbot ist Folter weiterhin eine der schwerwiegendsten und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Auch in westlichen Ländern hat im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eine Diskussion über das Folterverbot eingesetzt, welche zu dessen Aufweichung führen könnte. Eine unmissverständliche Bekräftigung des bedingungslosen Folterverbots ist daher von besonderer Bedeutung.
Kontakt:
Ständige Vertretung Liechtensteins bei der UNO in New York
Patrick Ritter
Tel.: (+1) / 212 599 0220 x228
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