pafl: Abänderung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz
(ots)
Vaduz, 15. November (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert und die Kosten- und Qualitätskommission um ein weiteres Mitglied erweitert. Die Kommission berät die Regierung bei den Entscheiden über die Festlegung und die Überprüfung der Kostenziele im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter Beachtung der Massnahmen zur Sicherung der Qualität.
Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Amtes für Volkswirtschaft als Vorsitzender, dem Landesphysikus, einem Vertreter des Liechtensteinischen Dachverbandes von Berufen der Gesundheitspflege sowie aus mindestens vier und höchstens sechs unabhängigen Experten des Gesundheitswesens.
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