pafl: Verkehr von Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum
(ots)
Vaduz, 15. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesänderung sieht vor, die bisherigen Richtlinien im Human- und Tierarzneimittelbereich nach mehrfacher Abänderung in wesentlichen Punkten in je eine kodifizierte Richtlinie für Humanarzneimittel und Tierarzneimittel überzuführen. Die neuen Bereiche umfassen die Grundsätze für die Durchführung klinischer Prüfungen, die Zulassung von Arzneimitteln für seltene Leiden sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen.
Weiters werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für das Spenden, Beschaffen, Testen, Verarbeiten, Konservieren, Lagern und Verarbeiten von menschlichen Geweben und Zellen neu eingefügt.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich der Arzneimittel umgesetzt. Das EWR-Arzneimittelgesetz schuf damit eine parallele Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein. Mit der vorliegenden Gesetzesabänderung sollen neue Rechtsakte des EWRs umgesetzt und in das bestehende Gesetz integriert werden.
Neben redaktionellen Änderungen werden auch die Strafbestimmungen angepasst.
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