pafl: Strategische Umweltprüfung
(ots)
Vaduz, 16. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Strategische Umweltprüfung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage verpflichtet die Behörden, über Pläne und Programme verschiedener Sachbereiche eine Umweltprüfung durchzuführen.
Die Gesetzesvorlage über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ("Strategische Umweltprüfung" oder kurz SUP) ist ein wichtiger Fortschritt im Bereich der Umweltvorschriften. Derzeit müssen grosse Projekte, bei denen Umweltauswirkungen wahrscheinlich sind, im Rahmen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft werden. Diese Prüfung findet jedoch zu einem Zeitpunkt statt, an dem grundsätzliche Entscheidungen möglicherweise schon gefallen sind. Die SUP fordert die Prüfung der Umweltauswirkungen bereits auf der Planungsstufe.
Im Bericht der SUP sind Angaben über die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Plans oder des Programms auf die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Sodann sind der Entwurf des Programms oder Plans sowie der Umweltbericht den Behörden und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zugänglich zu machen. Dasselbe Recht in Form der Konsultation ist den durch die Umweltauswirkungen des Plans oder Programms betroffenen Nachbarstaaten zu gewähren.
Die SUP-pflichtigen Pläne und Programme bedürfen keiner Genehmigung in dem Sinne, dass diese umweltverträglich sind. Es ist jedoch eine zusammenfassende Umwelterklärung zu erstellen, die das Ergebnis der strategischen Umweltprüfung festhält.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Tel.: +423/236 61 91