pafl: Sofortmassnahmen bei hohen Feinstaubbelastungen
(ots)
Vaduz, 22. November (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. November 2006 beschlossen, das von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) der Schweizer Kantone beschlossene Interventionskonzept PM10 für temporäre Massnahmen bei ausserordentlich hoher Luftbelastung durch Feinstaub für Liechtenstein zu übernehmen.
In Ergänzung zum Aktionsplan gegen Feinstaub des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der mittel- und langfristig wirkende Massnahmen enthält, erarbeitete die BPUK für akute Belastungssituationen ein Interventionskonzept, wonach befristete Massnahmen kurzfristig beschlossen werden können. Es ist dreistufig aufgebaut und enthält eine Informationsstufe sowie bei extremen Belastungssituationen zwei Interventionsstufen.
Die Informationsstufe setzt auf verstärkte Informationstätigkeit, Aufrufe und freiwillige Massnahmen. Diese Informationsschwelle liegt beim 1.5-fachen Grenzwert für Feinstaub, das heisst 75 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Die Interventionsschwellen liegen beim 2-fachen Grenzwert (100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) respektive dem 3-fachen Grenzwert (150 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft). Die Interventionsstufen 1 und 2 sehen behördliche Massnahmen vor. Bei Überschreiten des ersten Interventionswerts von 100 Mikrogramm pro Kubikmeter soll der Betrieb von mit Feststoff befeuerten Zweitheizungen wie Cheminées oder Cheminéeöfen etc., welche nicht mit Partikelabscheidern ausgerüstet sind, eingeschränkt werden. Ferner wird die Einhaltung des Verbotes, Abfälle im Freien zu verbrennen, inklusive das Verbrennen von organischen Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Hausgärten, verstärkt kontrolliert. Bei Überschreiten des zweiten Interventionswertes von 150 Mikrogramm pro Kubikmeter kann der Einsatz von dieselbetriebenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen eingeschränkt werden.
Das Interventionskonzept stellt ein eigentliches "Notfallkonzept" dar. Es dient im Wesentlichen dazu, Belastungsspitzen zu brechen und einem weiteren Anstieg der Belastungssituation vorzubeugen. Eine deutliche Reduktion der bereits erreichten Belastung kann jedoch von solchen kurzfristigen Sofortmassnahmen nicht erwartet werden.
Aufgrund der naturräumlichen Situation Liechtensteins mit der Hauptbelastung im Talgebiet sind Sofortmassnahmen nur zusammen mit dem Nachbarkanton St. Gallen sinnvoll. Eine direkte Anlehnung an das Konzept der BPUK ist deshalb angezeigt, um Sofortmassnahmen im Rheintal gemeinsam zu planen und umzusetzen.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Dr. Helmut Kindle
Tel.: +423/236 61 97