pafl: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache
(ots)Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Nicht die Opfer von Gewalt, sondern die Täter müssen die Konsequenzen tragen.
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe. Am 1. Februar 2001 traten in Liechtenstein neue gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt im familiären Bereich in Kraft (Gewaltschutzrecht). Durch das Gewaltschutzrecht hat die Polizei die Möglichkeit erhalten, Gewalt ausübende Personen aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot auszusprechen. Seit 2001 wurden von der Landespolizei insgesamt 135 Interventionen durchgeführt und 43 Betretungsverbote ausgesprochen. 41 der 43 Betretungsverbote haben Männer betroffen (Quelle: Statistik Landespolizei, November 2006).
Gewaltbetroffene erhalten Hilfe von der Landespolizei. In einer Situation, in der akute Gefahr droht, sollte sofort die Landespolizei um Schutz ersucht werden (Notruf 117). Die Landespolizei ist verpflichtet, unverzüglich einzuschreiten. Sie hat die Aufgabe, eine Person, von der eine Gefahr für andere ausgeht, sofort aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und der Person das Betreten dieses Bereiches zu verbieten. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder haben das Recht, in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Wenn eine strafbare Handlung, wie z.B. eine Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, Vergewaltigung oder Freiheitsentziehung vorliegt ist, nimmt die Landespolizei eine Anzeige auf.
Häusliche Gewalt kostet
In Österreich wurde 2006 eine im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erstellte Studie durch das Institut für Konfliktforschung vorgestellt. Die Studie hat ermittelt, dass in Österreich die Kosten, die pro Jahr aus familiärer Gewalt entstehen - sowohl aus Gewalt von Männern gegen Frauen als auch aus häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - 78 Millionen Euro betragen.
Eine der ersten umfassenden Länderstudien in Europa wurde 1998 in der Schweiz durchgeführt. Die Autoren Godenzi und Yodanis erfassten in ihrer Studie körperliche, sexuelle und psychische Gewalt und errechneten Kosten von 400 Millionen Franken. Diese Kosten in Zusammenhang mit familiärer Gewalt entstehen jährlich in den Bereichen Polizei und Justiz, medizinische Behandlung, opferbezogene Unterstützung und Sozialhilfe sowie durch die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen.
Beide Studien zeigen aber auf, dass für die Opfer von häuslicher Gewalt jährlich viele Millionen von Franken aufgewendet werden müssen. Die genannten Zahlen beziehen sich auf Österreich und die Schweiz. Anzunehmen ist, dass sich die Kosten für Liechtenstein, bezogen auf die Bevölkerungszahl, auf einem ähnlichen Niveau bewegen.
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie betrifft die ganze Gesellschaft. Stete Information ist notwendig. Durch Prävention kann die häusliche Gewalt verringert und die volkswirtschaftlichen Kosten können gesenkt werden.
Kontakt:
Stabsstelle für Chancengleichheit
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60