pafl: Anpassung der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung
(ots)
Vaduz, 29. November (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. November 2006 beschlossen, die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen und die Renten um durchschnittlich 2.8 Prozent zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch die Beitragssätze der Blindenbeihilfe und die Ergänzungsleistungen angepasst. Der Betrag der Hilflosenentschädigung ist automatisch an den Betrag der Mindestrente der AHV gekoppelt.
Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer wird von bisher 1'075 Franken auf neu 1'105 Franken monatlich erhöht. Die Bandbreite der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'105 Franken und 2'210 Franken monatlich.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden auch die Ergänzungsleistungen angepasst. Hier wird die Höhe der Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 18'996 Franken, für Ehepaare auf 28'494 Franken und für Waisen auf 9'498 Franken festgelegt.
Bei der Blindenbeihilfe erhöhen sich die Ansätze für Vollblinde auf 616 Franken, für praktisch Blinde auf 462 Franken und für hochgradig Sehschwache auf 308 Franken.
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Ressort Soziales
Cornelia Marxer
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