pafl: Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften in Zukunft möglich
(ots)
Vaduz, 29. November (pafl) -
Gemäss geltender Rechtslage ist es Rechtsanwälten in Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form einer juristischen Gesellschaft zusammenzuschliessen. Dies soll sich nun ändern. Die Regierung hat eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, welche es Rechtsanwälten künftig ermöglichen soll, sich in der Rechtsform einer juristischen Person zu organisieren. Die Regierung folgt mit dieser Vorlage einer internationalen Entwicklung und entspricht damit einem Bedürfnis der Rechtsanwaltskammer. Die Ermöglichung von Rechtsanwaltsgesellschaften ist auch gemäss einem jüngsten Urteil des Staatsgerichtshofes nahe liegend, verfassungsrechtlich jedoch nicht zwingend.
Für den Zusammenschluss sollen den Rechtsanwälten die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung offen stehen. Damit orientiert sich die Vernehmlassungsvorlage an der Rechtslage in den anderen EWR-Staaten, welche ebenfalls eine Beschränkung der Rechtsformen kennen. Beide Rechtsformen tragen der Forderung nach Transparenz und nach einer wirksamen Kontrolle der massgebenden Verhältnisse Rechnung, womit Interessenskollisionen wirksam ausgeschlossen werden können und der gesetzlichen Pflicht zur unabhängigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs Genüge getan wird. Zur Gewährleistung der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit, welcher ein hoher Stellenwert beigemessen wird, beschränkt sich der Kreis der möglichen Gesellschafter auf in Liechtenstein eingetragene Rechtsanwälte. Eine Beteiligung Dritter an Rechtsanwaltsgesellschaften ist nicht zulässig. Personen, die nicht Rechtsanwälte sind, können somit nicht über die Gesellschafterrechte Einfluss auf die Führung der Mandate nehmen.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll rechtsfähigen Rechtsanwaltsgesellschaften die Befugnis zur Parteienvertretung in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten zukommen. Eine allfällige Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Zum Schutze der Mandanten sieht die Gesetzesvorlage daher zwingend den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ab.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Januar 2006. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.i Vernehmlassungen bezogen werden.
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