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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften in Zukunft möglich

(ots)

Vaduz, 29. November (pafl) -

Gemäss geltender Rechtslage
ist es Rechtsanwälten in Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form 
einer juristischen Gesellschaft zusammenzuschliessen. Dies soll sich 
nun ändern. Die Regierung hat eine Vernehmlassungsvorlage 
verabschiedet, welche es Rechtsanwälten künftig ermöglichen soll, 
sich in der Rechtsform einer juristischen Person zu organisieren. 
Die Regierung folgt mit dieser Vorlage einer internationalen 
Entwicklung und entspricht damit einem Bedürfnis der 
Rechtsanwaltskammer. Die Ermöglichung von 
Rechtsanwaltsgesellschaften ist auch gemäss einem jüngsten Urteil 
des Staatsgerichtshofes nahe liegend, verfassungsrechtlich jedoch 
nicht zwingend.
Für den Zusammenschluss sollen den Rechtsanwälten die Rechtsformen 
der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
offen stehen. Damit orientiert sich die Vernehmlassungsvorlage an 
der Rechtslage in den anderen EWR-Staaten, welche ebenfalls eine 
Beschränkung der Rechtsformen kennen. Beide Rechtsformen tragen der 
Forderung nach Transparenz und nach einer wirksamen Kontrolle der 
massgebenden Verhältnisse Rechnung, womit Interessenskollisionen 
wirksam ausgeschlossen werden können und der gesetzlichen Pflicht 
zur unabhängigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs Genüge getan wird. 
Zur Gewährleistung der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit, welcher 
ein hoher Stellenwert beigemessen wird, beschränkt sich der Kreis 
der möglichen Gesellschafter auf in Liechtenstein eingetragene 
Rechtsanwälte. Eine Beteiligung Dritter an 
Rechtsanwaltsgesellschaften ist nicht zulässig. Personen, die nicht 
Rechtsanwälte sind, können somit nicht über die Gesellschafterrechte 
Einfluss auf die Führung der Mandate nehmen.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll rechtsfähigen 
Rechtsanwaltsgesellschaften die Befugnis zur Parteienvertretung in 
allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten 
zukommen. Eine allfällige Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf 
das Gesellschaftsvermögen. Zum Schutze der Mandanten sieht die 
Gesetzesvorlage daher zwingend den Abschluss einer 
Berufshaftpflichtversicherung ab.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Januar 2006. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.i – Vernehmlassungen 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Ressortsekretär
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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