pafl: Eigenmittel- und Bankenverordnung
(ots)
Vaduz, 6. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2006 die Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Finanzgesellschaften sowie die Abänderung der Bankenverordnung verabschiedet. Die Eigenmittelverordnung enthält die Details zum Eigenmittel- Mindesterfordernis und zu den Risikoverteilungsvorschriften. Die Änderung der Bankenverordnung ist nötig, weil sämtliche bisher hier geregelten Eigenmittelbestimmungen in die Eigenmittelverordnung übernommen werden.
Ausserdem muss die Liste der multilateralen Entwicklungsbanken aufgrund der Richtlinie 2004/69/EG geringfügig angepasst werden. Weiters sind in der Bankenverordnung auch Änderungen enthalten, die nicht unmittelbar die Eigenmittelberechnung betreffen, wie etwa die Pflicht der Geschäftsleitung zu einem angemessenen Risikomanagement, was thematisch bereits heute in der Bankenverordnung behandelt wird. Schliesslich erfährt die Bankenverordnung infolge der neuen Eigenmittelbestimmungen Änderungen bezüglich des Inhalts des Revisionsberichts und Anpassungen der Ausführungsdetails im Rahmen des Outsourcings.
Damit ist der grösste Teil der neuen EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG umgesetzt. Die noch fehlenden Teile, insbesondere Gesetzesanpassungen aufgrund der aufsichtsbehördlichen Zusammenarbeit, sind derzeit in Ausarbeitung.
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