pafl: Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen
(ots)
Vaduz, 11. Januar (pafl) -
Im Gesetz über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste wurden in diversen Gesetzen und Verordnungen Abänderungen von Amtsbezeichnungen vorgenommen. Es wurde jedoch nicht aufgeführt, dass bei der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen die Amtsbezeichnung "Amt für Gesundheitsdienste" in "Amt für Gesundheit" zu ändern ist. Aus diesem Grund hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 9. Januar 2007 die Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen entsprechend abgeändert.