pafl: Zusatzprotokoll zum Schutz des UNO-Personals
(ots)
Vaduz, 17. Januar (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen betreffend den Schutz des UNO-Personals.
Liechtenstein ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal vom 9. Dezember 1994. Der Anwendungsmechanismus des Übereinkommens hat sich als zu kompliziert herausgestellt. Mit den Bestimmungen des Zusatzprotokolls vom 8. Dezember 2005 soll erreicht werden, dass die Angriffe auf humanitäres Personal minimiert werden. Dies soll durch die nationale Gesetzgebung und über den Grundsatz "Auslieferung oder Strafverfolgung" geschehen. Ausserdem wird der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf alle UNO-Einsätze ausgeweitet, welche humanitäre oder politische Hilfe, Entwicklungshilfe im Rahmen der Friedenskonsolidierung oder humanitäre Nothilfe zum Ziel haben. Dabei bedarf es keiner Erklärung des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung mehr, dass bei der Mission ein besonderes Risiko besteht.
Es entstehen mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls weder rechtliche noch finanzielle oder personelle Auswirkungen.
Liechtenstein hatte sich an den Verhandlungen zum Fakultativprotokoll sehr aktiv beteiligt. Aus diesem Grund kann die Verabschiedung desselben durch die UNO-Generalversammlung kann daher auch als Erfolg der liechtensteinischen Diplomatie bezeichnet werden.