pafl: Neues Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention
(ots)
Vaduz, 6. Februar (pafl) -
Zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in Liechtenstein hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2007 eine Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention verabschiedet. Regierungsrat Martin Meyer: "Rauchverbot soll gezielt in öffentlich zugänglichen Räumen, auf Schularealen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten eingeführt werden."
Mit der Vernehmlassungsvorlage für die Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention wird eine differenzierte Lösung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen auf gesetzlicher Basis vorgeschlagen. Damit folgt die Regierung dem Landtag, der sich betreffend dem Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in der Sitzung vom 25. Oktober 2006 für einen verbesserten und verbindlichen Nichtraucherschutz in Liechtenstein ausgesprochen hat.
Nichtraucherschutzschutzbestimmungen und Rauchverbote am Arbeitsplatz stellen einen deutlichen internationalen positiven Trend dar. Regierungsrat Martin Meyer: "Die Erfahrungen mit Rauchverboten in anderen Staaten fallen durchwegs positiv aus."
Rauchverbot in allen öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen
Im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes ist vorgesehen, ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen festzulegen. Regierungsrat Martin Meyer: "Mit diesem grundsätzlichen Rauchverbot wird festgehalten, dass rauchfreie Räume in Zukunft die Regel sind." So genannte Raucherräume mit abgetrennten Räumen und leistungsfähiger Lüftung werden zugelassen. "Auf Schularealen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche soll hingegen aus Präventionsgründen ein striktes Rauchverbot zum Schutz der Bevölkerung insbesondere unserer Kinder vor dem Passivrauchen verankert werden", so Martin Meyer.
Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein Sponsoringverbot für Veranstaltungen
Darüber hinaus sieht die Gesetzesvorlage im Rahmen einer EWR- Richtlinienumsetzung zudem vor, dass zur Tabakprävention ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein Sponsoringverbot für Veranstaltungen durch die Tabakindustrie eingeführt wird.
Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen wird das Mediengesetz entsprechend angepasst werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2007.
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Ressort Gesundheit
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