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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention

(ots)

Vaduz, 6. Februar (pafl) -

Zur Verbesserung des Schutzes
der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in Liechtenstein hat die 
Regierung in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2007 eine 
Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über den 
Nichtraucherschutz und die Tabakprävention verabschiedet. 
Regierungsrat Martin Meyer: "Rauchverbot soll gezielt in öffentlich 
zugänglichen Räumen, auf Schularealen, in öffentlichen 
Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten eingeführt werden."
Mit der Vernehmlassungsvorlage für die Schaffung eines Gesetzes 
über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention wird eine 
differenzierte Lösung zum Schutz der Bevölkerung vor dem 
Passivrauchen auf gesetzlicher Basis vorgeschlagen. Damit folgt die 
Regierung dem Landtag, der sich betreffend dem Schutz der 
Bevölkerung vor dem Passivrauchen in der Sitzung vom 25. Oktober 
2006 für einen verbesserten und verbindlichen Nichtraucherschutz in 
Liechtenstein ausgesprochen hat.
Nichtraucherschutzschutzbestimmungen und Rauchverbote am 
Arbeitsplatz stellen einen deutlichen internationalen positiven 
Trend dar. Regierungsrat Martin Meyer: "Die Erfahrungen mit 
Rauchverboten in anderen Staaten fallen durchwegs positiv aus."
Rauchverbot in allen öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen
Im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes ist vorgesehen, 
ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen 
festzulegen. Regierungsrat Martin Meyer: "Mit diesem grundsätzlichen 
Rauchverbot wird festgehalten, dass rauchfreie Räume in Zukunft die 
Regel sind." So genannte Raucherräume mit abgetrennten Räumen und 
leistungsfähiger Lüftung werden zugelassen. "Auf Schularealen, in 
öffentlichen Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten für Kinder und 
Jugendliche soll hingegen aus Präventionsgründen ein striktes 
Rauchverbot zum Schutz der Bevölkerung insbesondere unserer Kinder 
vor dem Passivrauchen verankert werden", so Martin Meyer.
Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein 
Sponsoringverbot für Veranstaltungen
Darüber hinaus sieht die Gesetzesvorlage im Rahmen einer EWR- 
Richtlinienumsetzung zudem vor, dass zur Tabakprävention ein 
Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein 
Sponsoringverbot für Veranstaltungen durch die Tabakindustrie 
eingeführt wird.
Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen wird das 
Mediengesetz entsprechend angepasst werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2007.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Karin Zech-Hoop
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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