pafl: Abänderung des Arbeitsvertragsrechts
(ots)
Vaduz, 7. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitsvertragsrechts bezüglich Heimarbeit im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2003/88/EG umgesetzt.
Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit, bei welcher der Arbeitsplatz in der Regel in der Wohnung oder im Haus des Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem Produkt erwirbt. Die Heimarbeit unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers und ist nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Der Heimarbeiter kann seine Arbeitszeit daher grundsätzlich frei einteilen.
Die bestehenden Regelungen über die Heimarbeit finden sich im ABGB unter dem Kapitel Arbeitsvertragsrecht. Darin werden Begriff und Entstehung des Heimarbeitsvertrages, Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sowie Lohn und Ferienansprüche geregelt. Über die Arbeitszeit finden sich keine genauen Bestimmungen; das Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) kann nicht auf die Heimarbeit angewendet werden.
Um die Richtlinie korrekt umzusetzen, ist es erforderlich, die Arbeitszeit gesetzlich zu beschränken. Die Unterstellung der Heimarbeit unter das Arbeitsgesetz erscheint nicht zielführend, da die gesetzlichen Bestimmungen über Heimarbeit bereits im ABGB enthalten sind. Die Festlegung der "Mindestruhezeit" stellt daher eine Ergänzung der bereits bestehenden Regelungen dar.
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Ressort Justiz
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